IT-Service / Telematik

Eigenerklärung zur TI-Finanzierung

Um die volle TI-Finanzierungspauschale zu erhalten müssen Sie der KV nachweisen, dass Sie die technischen Voraussetzungen für die TI besitzen und Anwendungen der TI einsetzen können. Für den Nachweis hat die KVBB das Online Formular „Eigenerklärung zur TI-Finanzierung im Abrechnungsportal bereitgestellt.

Bitte beachten Sie
Nutzen Sie zum Nachweis ausschließlich das im Abrechnungsportal bereitgestellte Online-Formular. Das BMG hat die Regelungen zur Refinanzierung der TI Pauschalen kurzfristig neu angepasst. Die KVen sind leider verpflichtet die neuen Vorgaben des BMG entsprechend kurzfristig umzusetzen und zu prüfen, sonst dürfen wir nicht auszahlen. Selbstverfasste Erklärungen, Formulare der PVS Häuser, Faxe und eMails können daher für die Ermittlung der TI-Pauschale nicht berücksichtigt werden, da diese nicht alle Vorgaben des Gesundheitsministeriums enthalten.

Wir bitten Ärzte und Psychotherapeuten, uns Ihre Eigenerklärung schnellst möglich über das Abrechnungsportal zu übermitteln, um noch sicher für die Auszahlung der TI-Pauschale für das 3. Quartal 2023 berücksichtigt zu werden. Bei später eingereichten Eigenerklärungen, kann es sein, dass eine Zahlung der TI-Finanzierung für das 3. Quartal 2023 erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.

Informationen zur Eigenerklärung stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Nachweis von Anwendungen:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), der Nachweis gegenüber der KV ist erst im 4. Quartal darzulegen
  • ab dem 1. März 2024: elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen

Ausnahme:
Die KVBB hat folgende Fachgruppen von den Anwendungen NFDM, eMP, eAU und eRezept ausgenommen, da diese die Anwendungen im Versorgungskontext nicht nutzen: psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten, Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizin und Pathologie, Ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin.

PVS Umstellung

Sollten Sie seit Juli 2023 einen Wechsel Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) beauftragt haben, teilen Sie uns dies bitte unter Anlage der Auftragsbestätigung per E-Mail an online@kvbb.de mit. Ausschlaggebend ist das Datum der PVS Umstellung. Eine Kürzung der TI-Pauschale aufgrund von fehlenden Anwendungen kann dann bis zum Ende des ersten Quartals 2024 ausgesetzt werden.