Erkrankung eines Kindes – Ärztliche Bescheinigung per Telefon

Seit dem 18. Dezember 2023 ist die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes auch nach telefonischer Anamnese für maximal fünf aufeinander folgende Kalendertage möglich.

Das Einlesen der Karte ist nicht erforderlich.

Die Kostenpauschale für den Versand des Formulars 21 „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ist abrechenbar (GOP 40129).

Voraussetzungen sind:

  • Das zu behandelnde Kind ist der Praxis bekannt.
  • Eine Videosprechstunde ist nicht möglich.
  • Die Erkrankung geht nicht mit schweren Symptomen einher.
  • Kind bzw. Elternteil wurden durch die Praxis authentifiziert (z.B. durch Abgleich des Geburtsdatums).

Die Regelung ist vorerst bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Ob eine Bescheinigung aufgrund telefonsicher Anamnese erfolgt, entscheidet der behandelnde Arzt. Ein Anspruch der Eltern besteht nicht.