Verträge

Hausarztvertrag der KNAPPSCHAFT aktualisiert

Wie die KBV mitteilt, wird der auf Bundesebene von der AG Vertragskoordinierung geschlossene Hausarztvertrag mit der KNAPPSCHAFT zum 1. Januar 2021 aktualisiert. Neben einem geänderten Formular zur Einschreibung des Hausarztes wird auch eine neue datenschutzrechtliche Einwilligung des Versicherten aufgenommen, die vom Versicherten zu unterzeichnen und in den Praxisunterlagen aufzubewahren ist. Auf Anforderung ist dieses Dokument der KNAPPSCHAFT zuzuleiten. Die Teilnahmeerklärung des Versicherten wird, wie üblich, an die KV Nordrhein versandt.

Die Teilnahmeerklärung für neu entschlossene Hausärzte finden Sie hier. Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung wird von der KNAPPSCHAFT bereitgestellt und kann – sobald die Formulare verfügbar sind – über die Formularbestellung bezogen werden.

Zur Unterstützung pflegender Angehöriger wird nun im Vertrag eine sogenannte Pflegeberatung neu aufgenommen. Durch eine gezielte Situationsanalyse, Informationen und Beratungs- und Gesprächsangebote soll eine möglichst frühzeitige Unterstützung ermöglicht werden, um aus der Pflege resultierende gesundheitliche Risiken und Einschränkungen bei der Pflegeperson zu reduzieren.

Die KNAPPSCHAFT identifiziert eingeschriebene HzV-Versicherte, die als private Pflegepersonen Pflegebedürftige betreuen und für ein Beratungsgespräch in Frage kommen. Die KNAPPSCHAFT informiert den Hausarzt mit der Zustimmung des Patienten schriftlich über den bestehenden Beratungswunsch und -bedarf. Die Terminvereinbarung erfolgt dann durch die Praxis.

Das Beratungsgespräch wird mit 30 Euro vergütet (SNR 81114) und ist in einem Zeitraum von vier Quartalen höchstens zweimal berechnungsfähig.

Das Beratungsgespräch beinhaltet eine spezifische Anamnese und Situationsbewertung nach der DEGAM-Leitlinie zu pflegenden Angehörigen sowie die Beratung zu körperlichen und psychosozialen Belangen des Patienten. Aber auch Informationen zu gezielten Unterstützungsangeboten (z. B. Rückenschule, rehabilitative Angebote, psychotherapeutische Angebote) sollen dargestellt und weitergehende Informationen zu spezifischen regionalen Hilfs- und Entlastungsangeboten (z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfeorganisationen, Alzheimertelefon) bereitgestellt werden.

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