Heilmittel im Pflegeheim

So grenzen Sie zwischen aktivierender Pflege und Heilmittelverordnung für Menschen im Pflegeheim ab

Oft werden Ärztinnen und Ärzte von Patientinnen und Patienten, Angehörigen oder dem Pflegepersonal direkt darum gebeten, Heilmittel zu verordnen. Diese Wunschverordnungen entsprechen häufig nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot und fallen aufgrund von allgemeinen Pflegeleistungen nicht in den vertragsärztlichen Leistungsbereich. Praxen geraten dadurch oft in einen Zwiespalt.

Der Anspruch auf aktivierende Pflege ist gesetzlich verankert. So stehen Pflegeeinrichtungen in der Pflicht, ihren Bewohnerinnen und Bewohnern aktivierende Pflege zu gewährleisten (§ 11 Abs. 1 SGB Xl). Es sollen vorhandene Fähigkeiten erhalten und verlorene Fähigkeiten zurückzugewonnen werden, um ihnen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zudem kann die aktivierende Pflege als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden. Sie beinhaltet die Einbeziehung der Fähigkeiten einer Person zur Durchführung bestimmter Pflegemaßnahmen, zum Beispiel der Anleitung zum Waschen, Essen oder Anziehen.

Auch wenn die allgemeinen Pflegeleistungen oft nicht ausreichen, sollen Heilmitteltherapien keine Ersatzleistung für aktivierende Pflege darstellen. Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen müssen, auch ohne Heilmittelverordnung, Leistungen zur Mobilisation erhalten. Die Heime erhalten hierfür eine gesonderte Finanzierung.

Versicherte haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln, um Krankheiten zu heilen, Krankheitsbeschwerden zu lindern, Gesundheitsschäden zu beseitigen oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden (§ 32 SGB V). Es ist wichtig, die medizinische Notwendigkeit vor jeder Heilmittelverordnung zu prüfen.

Wir empfehlen, vor der Ausstellung von Heilmittelverordnungen alternative Möglichkeiten zu prüfen und den Therapieverlauf sowohl patientenindividuell als auch kritisch zu hinterfragen:

  • Wie erfolgreich war die Therapie bislang?
  • Wie belastbar ist der Heimbewohner tatsächlich?
  • Ist eine Einzelbehandlung notwendig oder kann eine Gruppentherapie erfolgen, die sich zudem positiv auf die sozialen Kontakte auswirkt?