Pressemitteilung

Herr Spahn, das Maß ist voll!

Resolution der KVBB-Vertreterversammlung zur geplanten Testverordnung

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) lehnen den aktuellen Referentenentwurf zur Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) strikt ab.

Seit über einem Jahr kämpfen wir gemeinsam mit der Verwaltung der KVBB hoch motiviert und engagiert gegen die Pandemie. Neun von zehn an Corona Erkrankte werden von uns ambulant behandelt. Gleichzeitig sind wir die mit Abstand stärkste Säule der Impfkampagne. Immer mehr impfen wir in unseren eigenen Praxen und besetzen zudem noch Dienste in Impfzentren und beim mobilen Impfen. Gleichzeitig sichern wir die ambulante Versorgung der Menschen am Tag und in der Nacht.

In der KVBB-Verwaltung beschäftigt sich rund die Hälfte aller Mitarbeiter nur noch mit dem Thema Corona und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, die nicht zu den gesetzlichen Pflichten von Kassenärztlichen Vereinigungen zählen, z. B. die Beschaffung persönlicher Schutzartikel oder Aufbau, Betrieb und Terminmanagement in den Impfzentren.

Es ist für uns unfassbar, dass das BMG nun weitere originäre Prüfaufgaben der öffentlichen Verwaltung auf die Kassenärztlichen Vereinigungen abwälzen will. Herr Spahn, das Maß ist voll!

Die KV kann Schnelltest-Zentren überhaupt nicht prüfen, da es, anders als zwischen der KV und den Vertragsarztpraxen, keinen Vertrag zwischen der KV und den Testanbietern gibt und damit schlichtweg entsprechende Daten fehlen.

Sollte diese Verordnung dennoch nur im Ansatz so verabschiedet werden, wie sie aktuell als Referentenentwurf vorliegt, dann muss die KVBB viel Energie und personellen Ressourcen in die Kontrolle von Schnelltest-Abrechnungen legen. Das hätte zur Konsequenz, dass die KVBB und die Vertragsärzteschaft bereits zum 1. Juli 2021 final aus dem Betrieb der Impfzentren aussteigen. Auch die originären Verwaltungsaufgaben kann die KVBB dann ebenfalls nicht mehr wahrnehmen, weil sie ihr Personal sachfremd einsetzen muss. Das hätte Auswirkungen auf die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten!

Da keine rechtliche Beziehung zwischen einer ärztlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts und privaten gegebenenfalls betrügerischen Unternehmen bestehen, sind Maßnahmen gegen-über diesen nicht umsetzbar.

Durch eine – hinsichtlich der Kontrollen – lasche Testverordnung induzierte Betrügereien müssen durch staatliche Stellen sanktioniert werden! Sollten wir als KV diese Testverordnung umsetzen müssen, werden wir ab sofort die Zahlungen an die Teststellen vorläufig einstellen.