Honorarverteilung im I. Quartal 2022
Die Honorarverteilung des I. Quartals 2022 wurde auf der Basis des am 26.11.2021 von der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) durchgeführt. Basis der Ermittlung des zur Verfügung stehenden Budgets bildete die Vereinbarung zur Gesamtvergütung für das Jahr 2022.
Besonderheiten
In der Abrechnung spiegeln sich die hohen Corona-Inzidenzen des ersten Quartals 2022 wider. Insbesondere im hausärztlichen, aber auch im fachärztlichen Versorgungsbereich war ein starker Leistungsanstieg zu verzeichnen, welcher insbesondere an den im Zusammenhang mit Corona mit der SNR 88240 gekennzeichneten Leistungen festzumachen war. Aufgrund der bis zum II. Quartal 2022 geltenden Finanzirungsregelungen auf Bundesebene ist davon auszugehen, dass der Anstieg zu einer zeitversetzten, zusätzlichen Mittelbereitstellung für diese Leistungen durch die Krankenkassen führt. Um Kalkulationssicherheit in den Praxen zu gewähren, wurden entsprechende Mittel aus den versorgungsspezifischen Rückstellungen zur Vorfinanzierung eingesetzt.
Entsprechend der Neuregelung im HVM konnten im Quartal I/2022 erstmals die gemäß § 10 HVM eingeführte Strukturpauschalen im hausärztlichen Versorgungsbereich für ca. 2/3 der Praxen in Höhe von 1 € zum Ansatz kommen. In Summe wurden hierfür ca. 1,2 Mio. € eingesetzt.
Für die Psychotherapie gab es eine kurzfristige rückwirkende EBM-Anpassung zum 01.01.2022. Gem. der 599. Sitzung des Bewertungsausschuss kommt es zu einer Anhebung der Strukturzuschläge für die Psychotherapie. Hintergrund ist u.a. die Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2017, wonach nach Tarifänderungen die normativen Personalkosten in der EBM-Kalkulation der Psychotherapeuten zeitnah anzupassen sind. Die neue Bewertung konnte seitens der KVBB noch in der Abrechnung des I. Quartals berücksichtigt werden werden.
Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung I/2022
Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 215,6 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge:
Bereiche | Hausärzte | Fachärzte |
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung | 215,6 Mio. € | |
Honorarfonds Labor | 16,9 Mio. € | |
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst | 6,0 Mio. € | |
Honorarfonds Hausarzt/Facharzt | 96,6 Mio. € | 96,1 Mio. € |
davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen | 96,6 Mio. € | 89,9 Mio. € |
davon: Honorarfonds genetisches Labor |
| 2,2 Mio. € |
davon: Honorarfonds PFG |
| 3,9 Mio. € |
Der Orientierungspunktwert des Jahres 2022 beträgt 11,2662 Cent.
Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 wurden nach § 5 Abs. 2 HVM mit einer Auszahlungsquote von 89,0 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet. Für die humangenetischen Leistungen, erfolgte gleichfalls durch die Stützung aus den zur Verfügung stehenden Budgets, die garantierte festgelegte Mindestauszahlungsquote in Höhe von 76,749 Prozent des Orientierungspunktwertes.
Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:
Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2022 | 96,6 Mio. € | Quoten | |
darunter: |
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Rückstellungen/Bereinigungen | -8,7 Mio. € |
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Ausgleich Zentrale Honorarfonds | -0,6 Mio. € |
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Entnahme für den Strukturfonds | 0,2 Mio. € |
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Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 3,7 Mio. € |
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Vergütung für abgerechnete Leistungen gem. § 10 HVM | 93,7 Mio. € | 100 % | |
Leistungsbezogene Honorarfonds | 8,3 Mio. € |
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Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 0,06 Mio. € | 100 % | |
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,01 Mio. € | 100 % | |
Vergütung von Leistungen, die im Zusammenhang mit dem | 7,7 Mio. € | 100 % | |
Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der | 0,5 Mio. € | 89,000 % |
Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2022 | 96,1 Mio. € | Quoten |
darunter: |
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Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) | 2,2 Mio. € | 76,749 % |
Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) | 3,9 Mio. € | 100 % |
Rückstellungen/Bereinigungen | -2,0 Mio. € |
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Entnahme für den Strukturfonds | 0,2 Mio. € |
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Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 14,0 Mio. € |
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Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst) | -0,5 Mio. € |
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Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik) | -0,1 Mio. € |
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Leistungsbezogene Honorarfonds | 14,1 Mio. € |
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Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 1,6 Mio. € | 100 % |
Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie | 1,6 Mio. € | 76,749 % |
Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM | 1,4 Mio. € | 100 % |
Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) | 0,01 Mio. € | 100 % |
Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) | 0,3 Mio. € | 100 % |
Strukturpauschale konservative Augenheilkunde | 1,3 Mio. € | 73,261 % |
Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit | 0,001 Mio. € | 100 % |
Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM) | 0,01 Mio. € | 100 % |
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,001 Mio. € | 100 % |
Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen | 0,7 Mio. € | 89,000 % |
Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM) | 0,5 Mio. € | 100 % |
Vergütung der strahlentherapeutischen Leistungen (Kapitel 25 EBM) | 6,0 Mio. € | 87,730 % |
Vergütung von Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus erbracht wurden | 0,7 Mio. € | 100 % |
Arztgruppenbezogene Honorarfonds | 2,1 Mio. € |
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Übrige Strahlentherapeutische Leistungen (übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie) | 0,05 Mio. € | 88,952 % |
Übrige Leistungen der Laboratoriumsmedizin (übrige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern) | 0,08 Mio. € | 76,749 % |
Honorarfonds Nephrologie (Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt) | 0,2 Mio. € | 79,895 % |
Psychotheutische Leistungen MGV (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) | 1,8 Mio. € | 76,749 % |
Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird) | 0,03 Mio. € | 76,749 % |
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen | 62,1 Mio. € |
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Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen konnten im fachärztlichen Versorgungsbereich mit einer Auszahlungsquote von 44,345 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden.
Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich ca. 17 Prozent.
Im hausärztlichen Versorgungsbereich wurden erbrachte Leistungen mit dem vollen regionalen Orientierungspunktwert vergütet.
Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 126,7 Mio. Euro vergütet. Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick:
GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge Quartal I/2022 | Gesamt |
Leistungen des ambulanten Operierens | 12,0 Mio. € |
Präventionsleistungen | 15,7 Mio. € |
Wegepauschalen | 0,6 Mio. € |
Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik | 18,9 Mio. € |
Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM) | 2,6 Mio. € |
Dialysesachkosten | 14,4 Mio. € |
Zuschläge zur PFG | 1,1 Mio. € |
Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) | 1,5 Mio. € |
DMP | 9,4 Mio. € |
Mammographie-Screening | 2,0 Mio. € |
Hausarztzentrierte Versorgung | 0,3 Mio. € |
Onkologievereinbarung | 1,5 Mio. € |
Sozialpsychiatrievereinbarung | 1,1 Mio. € |
Schutzimpfungen | 1,9 Mio. € |
TSVG-Leistungen | 25,8 Mio. € |
Laborleistungen i.Z.m. Testungen auf den beta-Coronavirus SARS-CoV-2 | 10,3 Mio. € |
Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge | 7,7 Mio. € |
Versichertenentwicklung
Die Anzahl der gesetzlich Versicherten Bürger im Land Brandenburg befindet sich weiterhin in einem leichten Aufwärtstrend. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind Zuwächse bei den Ersatzkassen und den Betriebskrankenkassen ersichtlich.
