Honorar

Honorarverteilung im I. Quartal 2023

Als Basis für die Berechnung der Honorarverteilung diente der Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der am 16. Dezember 2022 von der Vertreterversammlung beschlossen wurde, inklusive der Ergänzungen vom 31. März 2023. Diese betrifft wiederum den vom Bewertungsausschuss festgestellten zusätzlichen Finanzierungbedarf durch akute Atemwegserkrankungen insbesondere bei Versicherten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Für die beiden Winterquartale IV/2022 und I/2023 stellen die Kassen insgesamt zusätzlich ca. 1,7 Mio. Euro zur Verfügung, die hälftig auf die beiden Quartale aufgeteilt wurden. Arztseitig konnte auch in I/2023 eine unquotierte Vergütung der GOP 01110 EBM sichergestellt werden.

Das Finanzierungsvolumen, das für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zur Verfügung stand, beruht auf der geschlossenen Vereinbarung zur Gesamtvergütung des Jahres 2023, in der Fassung vom 4. Mai 2023.

Insgesamt fiel das I. Quartal 2023 sehr leistungsstark aus, so dass in beiden Versorgungsbereichen Rückstellungen eingesetzt wurden.

Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung I/2023

Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 240,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:

Bereiche

Hausärzte

Fachärzte

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

240,7 Mio. €

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall

6,2 Mio. €

Honorarfonds Labor

17,7 Mio. €

Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

109,9 Mio. €

106,9 Mio. €

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

109,9 Mio. €

99,9 Mio. €

davon: Honorarfonds genetisches Labor

 

2,2 Mio. €

davon: Honorarfonds PFG

 

4,8 Mio. €

Der Orientierungspunktwert des Jahres 2023 beträgt 11,4915 Cent.

Folgende Auszahlungsquoten wurden ermittelt und vergütet:

Zentrale Honorarfonds

Fondshöhe

Quoten

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall (§ 4 HVM)

6,2 Mio. €

100 %

Honorarfonds Labor (§ 5 HVM)

17,7 Mio. €

89 %

Die Leistungsanforderungen im hausärztlichen Versorgungsbereich waren im vergangenen Winter unvergleichbar hoch. In diesem Quartal konnte die Vergütung zum Orientierungswert durch Honorarrückstellungen abgesichert werden. Der Strukturzuschlag (§ 10 Satz 3 HVM) musste auf 50 Cent abgesenkt werden.

Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Quartal I/2023

109,9 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Rückstellungen/Bereinigungen

-4,3 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

4,7 Mio. €

 

Strukturzuschlag gem. § 10 Satz 8 HVM

0,6 Mio. €

50 %

Vergütung für abgerechnete Leistungen gem. § 10 HVM

107,6 Mio. €

100 %

Leistungsbezogene Honorarfonds

1,4 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,04 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,01 Mio. €

100 %

Zuschlag zur Vergütung bei Atemwegserkrankungen von Kindern

(GOP 01110 EBM)

0,8 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.

32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster

10A) abgerechnete Laborleistungen

0,6 Mio. €

89 %

Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich ca. 19 Prozent.

Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen konnten in diesem Versorgungsbereich mit einer Auszahlungsquote von 23,386 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden.

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Quartal I/2023

106,9 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

2,2 Mio. €

73,176 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

4,8 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

-2,0 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

16,1 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

0,6 Mio. €

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

-0,03 Mio. €

 

                Leistungsbezogene Honorarfonds

8,6 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,8 Mio. €

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

1,7 Mio. €

76,741 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,7 Mio. €

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Haus- und Heimbesuche

(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,4 Mio. €

100 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,7 Mio. €

73,735 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,001 Mio. €

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern

(Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,002 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,7 Mio. €

89 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM)

0,6 Mio. €

100 %

Zuschlag zur Vergütung bei Atemwegserkrankungen von Kindern

(GOP 01110 EBM)

0,03 Mio. €

100 %

                Arztgruppenbezogene Honorarfonds

2,6 Mio. €

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,05 Mio. €

73,176 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern

0,08 Mio. €

73,176 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt

0,2 Mio. €

76,592 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten

2,1 Mio. €

76,048 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich

(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,1 Mio. €

73,176 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

73,8 Mio. €

 

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 110,6 Mio. Euro vergütet.

GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge

Quartal I/2023

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

12,9 Mio. €

Präventionsleistungen

17,3 Mio. €

Wegepauschalen

0,7 Mio. €

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologischen Therapie

21,5 Mio. €

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,6 Mio. €

Dialysesachkosten

14,6 Mio. €

Zuschläge zur PFG

1,2 Mio. €

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,6 Mio. €

DMP

10,0 Mio. €

Mammographie-Screening

2,1 Mio. €

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. €

Onkologievereinbarung

1,9 Mio. €

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,2 Mio. €

Schutzimpfungen

2,2 Mio. €

TSVG-Leistungen

7,0 Mio. €

Laborleistungen i.Z.m. Testungen auf den beta-Coronavirus SARS-CoV-2

0,7 Mio. €

Notfalldatenmanagement

1,6 Mio. €

Strahlentherapie

4,0 Mio. €

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

7,5 Mio. €

 

Versichertenentwicklung

Die Anzahl der in Brandenburg gesetzlich Versicherten befindet sich weiterhin in einem Aufwärtstrend. Die Allgemeinen Ortkrankenkassen verzeichnen allerdings einen leichten Versichertenrückgang. Auch bei der Knappschaft und den Landwirtschaftlichen Krankenkassen gibt es geringe Verluste. Die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Ersatzkassen können hingegen weiterin Zuwächse verbuchen.

Weitere Besonderheiten

Für das Jahr 2023 sind gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses (640. / 648. Sitzung) zusätzliche Finanzhilfen für Praxen mit extrem hohen Energieverbrauch (Strahlentherapie, Radiologie und Dialyse) möglich. Betroffene Praxen können mit Hilfe einer Selbstauskunft die zusätzlichen Kosten gegenüber der KV geltend machen. Insgesamt wurden in I/2023 ca. 62.000 Euro zur Stützung der Mehrkosten vergütet.