Honorarverteilung IV/2022 und I/2023 ergänzt
Für die Behandlung von Kindern mit Atemwegsinfektionen nach der Gebührenordnungsposition 01110 steht in Brandenburg eine Zusatzvergütung von rund 1,7 Mio. Euro für die Quartale IV/2022 und I/2023 zur Verfügung. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) hat auf ihrer Sitzung am 31. März 2023 die entsprechenden Ergänzungen zu den Honorarverteilungsmaßstäben IV/2022 und I/2023 diskutiert und beschlossen.
Demnach wird die Gebührenordnungsposition 01110 EBM im vierten Quartal 2022 zum vollen Preis der Euro-Gebührenordnung vergütet. Im ersten Quartal 2023 kann es zueiner Quotierung kommen, sofern die Leistungsmenge das festgesetzte Finanzvolumen übersteigt.
Zur Erinnerung: Der Bewertungsausschuss hatte beschlossen, dass Haus- und Kinderärzte, Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie sowie für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen für die Behandlung akuter Atemwegserkrankungen bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eine zusätzliche Vergütung erhalten.
Dadurch soll der Mehraufwand angesichts des außergewöhnlich hohen, intensiven und nicht vorhersehbaren Behandlungsbedarfs durch das extrem verstärkte Auftreten von Atemwegsinfektionen insbesondere bei Kindern in diesen beiden Quartalen vergütet werden.
Die vollständige Fassung der KVBB-Honorarverteilungsmaßstäbe sowie die jeweils aktuellen Fallwerte finden Sie hier.