Verordnungen

Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderung richtig verordnen

Bei einer Krankhauseinweisung sind manche Menschen mit Behinderungen auf ihre vertraute Bezugsperson angewiesen, deren Anwesenheit bei der Kommunikation oder auch bei Aufregung notwendig ist, um die medizinische Maßnahme zu ermöglichen. Die Rechte der Bezugspersonen wurden nun gestärkt, indem sie für die Zeit der Begleitung Lohnausfallzahlungen (Krankengeld) erhalten können.

Die Voraussetzungen für eine Krankenhausbegleitung durch die vertraute Bezugsperson regelt die neue Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. So soll die Begleitung schon vorab im Alltag notwendig gewesen sein. Die ärztliche Bescheinigung erfolgt entweder durch eine textliche Ergänzung auf dem Einweisungsformular (Muster 2 Verordnung von Krankenhausbehandlung). Alternativ kann die medizinische Notwendigkeit auch formlos als eine Zwei-Jahres-Bescheinigung zur Vorlage im Krankenhaus erfolgen.

Über die Notwendigkeit im konkreten Fall entscheidet jeweils der aufnehmende Arzt im Krankenhaus. Wer begleitet werden darf, Beispiele für Kriterien als Begründung und mehr hat die KBV hat auf ihrer Webseite zusammengestellt.

Die neue Richtlinie gilt ab 1. November 2022.

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    Beratender Arzt

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