Verordnungen

Lenalidomid-Generika

Vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit generischer Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lenalidomid (voraussichtlich ab Mitte Februar) wurde eine Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung notwendig.
Die bisher verwendeten T-Rezepte behalten ihre Gültigkeit. Allerdings muss der verordnende Arzt eine Änderung auf dem Vordruck vornehmen und den Satzteil „…sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels…“ im zweiten Pflichtfeld unter Umständen streichen.
Die Details finden Sie in der Information des BfArM

Die 20. Verordnung zur Änderung der AMVV ist im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2022 veröffentlicht und damit in Kraft getreten.

  • Ansprechpartner

    Beratende Apotheker

    0331/2309-100