Pressemitteilung

Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg schließt sich der Resolution der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vom 31.05.2023 an und fordert bei der Vereinbarung des Orientierungspunktwertes in diesem Jahr mehr als den vollen Inflationsausgleich. 

Während sich die kommunalen Arbeitgeber mit dem Marburger Bund auf satte Tarifsteigerungen zum Inflationsausgleich für Klinikärzte geeinigt haben, müssen die Ärzte und Psychotherapeuten in Praxen immer noch Einsparungen bei ihren Kapazitäten und ihrem Personal vornehmen, um die steigenden Kosten auszugleichen. Patienten müssen in der Folge länger auf Termine warten oder finden keine aufnahmefähige Fachpraxis. Leidtragende sind auch die Fachangestellten in den Praxen, die einerseits bei staatlichen Bonusprogrammen für Pflegepersonal ausgenommen worden sind und andererseits aus den Kassenhonoraren nicht angemessen bezahlt werden können. Die unveränderte Ignoranz von Krankenkassen und Politik gegenüber dem Leistungsbedarf in der ambulanten Versorgung führt zum wirtschaftlichen und personellen Austrocknen der Praxen und zur Verschiebung der Patientenbehandlungen in Richtung der Krankenhäuser. 

Jetzt muss eine Kehrtwende vollzogen werden: Schluss mit den Nullrundenforderungen der Krankenkassen, hinzu mehr Wertschätzung der Vertragsärzte und Psychotherapeuten und ihres Personals! Die Inflation bei den Praxiskosten seit 2022 muss für 2024 vollständig ausgeglichen und die kalkulatorische Lohnkomponente für das gesamte Praxispersonal deutlich angehoben werden. Perspektivisch lässt sich die ambulante Patientenversorgung nur durch eine Aufhebung der systematisch wirkenden Leistungsbremse nachhaltig verbessern: Das Budget für ärztliche Leistungen gehört abgeschafft!