Sprechstunde nur für Mädchen
Neuer Rahmenvertrag der AG Vertragskoordinierung soll Berührungsängste vor erstem Frauenarzt-Besuch vermindern
Niedrigschwellig und unbefangen soll er sein, dieser erste Besuch in der gynäkologischen Praxis. Es gilt, Vertrauen zu schaffen und all die Fragen rund um Zyklusgeschehen, Sexualität und Verhütung in aller Ruhe zu besprechen. Weitere Vertragsziele liegen in der frühzeitigen Erkennung und Intervention bei Fehlentwicklungen, der Steigerung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz und der Schließung von Impflücken. So soll die Qualität der Versorgung von Mädchen und jungen Frauen weiter verbessert und die sexuelle und reproduktive Gesundheit gefördert werden.
Der Berufsverband der Frauenärzte hat mit der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung und dem BKK-Landesverband Bayern für alle beitrittswilligen Betriebskrankenkassen dazu den Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde - M1“ abgeschlossen, der bundesweit zur Anwendung kommt.
Worum geht es?
Im Rahmen eines vertrauten Gespräches findet der Gynäkologe heraus, welche Themen für das sich entwickelnde Mädchen ganz individuell wichtig sind und wo Beratungsbedarf besteht. Ein von der Versicherten ausgefüllter Fragebogen (Anlage zum Vertrag) wird ausgewertet und die aktuelle Entwicklungssituation der Jugendlichen ermittelt. Der Frauenarzt nimmt sich Zeit, um ganz individuell und ausführlich die frauenspezifische Gesundheitskompetenz zu fördern.
Eine gynäkologische Untersuchung gehört selbst nicht zur M1, lediglich deren ausführliche Erläuterung insbesondere der Abläufe. Auch eine orientierende Untersuchung der Pubertätsentwicklung (z. B. zur Brustentwicklung) findet nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Heranwachsenden statt. Eine Impfberatung und die Möglichkeit, fehlende Impfungen sogleich nachzuholen, runden das Beratungsangebot ab.
Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen ab dem 12. bis vor dem 18. Geburtstag. Die von der Versicherten und einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Teilnahmeerklärung wird vom teilnehmenden Frauenarzt innerhalb von zwei Wochen postalisch an den BKK-Landesverband Bayern versandt, der die Weiterleitung an die zuständige Betriebskrankenkasse übernimmt.
Mit der Teilnahmeerklärung verpflichtet sich die Versicherte, den Fragebogen auszufüllen, der die Grundlage des ausführlichen Gespräches zwischen Frauenarzt und der Jugendlichen bildet. Unangenehme Fragen dürfen ausdrücklich unbeantwortet bleiben. Wichtig ist auch der Hinweis, dass außer der Versicherten selbst und dem behandelnden Frauenarzt niemand Kenntnis von den Antworten erhalten soll - auch nicht die Eltern!
Die ersten Versicherten können ab 1. Oktober 2024 eingeschrieben werden. Schon mehr als 40 Betriebskrankenkassen haben bereits ihre Teilnahme erklärt. Welche das sind, finden Sie hier.
Ab dem 1. August 2024 können Gynäkologinnen und Gynäkologen ihre Teilnahme gegenüber der KVBB erklären und eine Teilnahmegenehmigung erhalten.
Die Leistungen des Vertrages einschließlich der Vergütung, die für die Versicherte einmalig abgerechnet werden kann, finden Sie nachstehend zusammengefasst:
Leistung | Vergütung | SNR |
Aufklärung über das Versorgungsmodell und Einschreibung der Versicherten
| 10 € | 81330 |
Auswertung des Fragebogens und Durchführung des Beratungsgespräches zur individuellen Förderung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz fakultativ: Durchführung einer körperlichen Untersuchung (mit Zustimmung der Versicherten); mögliche Untersuchungsinhalte u. a. Größe, Gewicht, Ermittlung BMI, Blutdruckmessung und/oder Erhebung der Pubertätsentwicklung | 82 € | 81331 |
Impfmotivation einschließlich Aufklärung zu Impfungen gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte | 10 € | 81332 |