Start für Traumaambulanzen: „Schnelle Hilfe für Gewaltopfer“
Wer eine Gewalttat gleich welcher Art erlebt hat, braucht Hilfe ohne Wartezeit. Selbst wenn die körperlichen Folgen längst verheilt sind, können seelische Verletzungen bei den Opfern vorliegen, die zwingend einer fachspezifischen Behandlung bedürfen, um dauerhafte gesundheitliche Schädenzu vermeiden.
Im Land Brandenburg wurden durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (MSGIV) die Rahmenbedingungen für Trauma- Unser Service für Sie: Terminservicestelle 0331/98 22 98 20 tss@kvbb.de ambulanzen festgelegt. Dabei wurden insbesondere die Qualitätsstandards für zukünftige Traumaambulanzen im Land Brandenburg definiert.
Ziel ist es, ein möglichst landesweites Auffangnetz einrichten und anbieten zu können. Deshalb wirbt neben dem MSGIV auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg dafür, dass sich möglichst viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu dieser Aufgabe bekennen.
Jede Praxis, die die Qualifikationsanforderungen erfüllt, kann Traumaambulanz werden. Zur Umsetzung ist vorgesehen, dass entsprechende Verträge zwischen interessierten Praxen und dem Landesamt für Soziales und Versorgung, Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus als Leistungsträger geschlossen werden.
Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss, die geltenden Bestimmungen sowie das Formular für die Leistungsvereinbarungen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung einzusehen:
https://lasv.brandenburg.de/traumaambulanzen