Umgang mit nicht-verimpften COVID-19-Impfdosen
Zum Umgang mit nicht verimpften Dosen im Rahmen der Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 informiert das Brandenburger Gesundheitsministerium:
„Zu Beginn der Impfkampagne im Land Brandenburg, als nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung stand, kam es zu Fragen, wie mit Impfdosen umgegangen werden soll, die am Ende des Tages übriggeblieben sind. Mit Schreiben vom 18. Januar 2021 wurde eine entsprechende Handlungsanweisung übermittelt, wonach das Impf-Personal u. a. gehalten war, möglichst keinen Impfstoff zu vernichten und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Wartelisten) entsprechende Vorsorge zu treffen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ggf. kurzfristig zu treffende Entscheidungen angemessen zu dokumentieren und im Bedarfsfall den zuständigen Stellen nachzuweisen sind.
Zwischenzeitlich steht ausreichend Impfstoff für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung und die in der ersten Phase der Impfkampagne noch geltende Impfpriorisierung ist aufgehoben, sodass seitens des Gesundheitsministeriums keine Notwendigkeit gesehen wird, an dem o. g. Schreiben bzw. der Handlungsanweisung weiterhin festzuhalten. Da nach wie vor die Impfdosen in Mehrfachpackungen geliefert werden und eine Lieferung in einzelnen Vials nach Aussage des BMG erst Mitte des kommenden Jahr zu erwarten ist, kann es im Einzelfall zur Vernichtung von Impfdosen aus angebrochenen Vials kommen.“