Verordnungen

Verordnung podologischer Nagelspangen

Verordnungssoftware aktualisiert

Zur Verordnung von podologischer Nagelspangenbehandlung gab es zahlreiche Anfragen Ihrerseits. Zum Beispiel dahingehend, wie viele Zehennägel auf einer Verordnung ausgestellt werden dürfen oder wann die orientierende Behandlungsmenge überschritten wurde.

Zwei neue Hinweise wurden in die Verordnungssoftware eingepflegt, die in diesem Sinne den Workflow in Ihrer Praxis verbessern sollen. 

So wird zu den Maßnahmen der podologischen Behandlung bei der Diagnosegruppe UI1 oder UI2 in der Verordnungssoftware nun folgender neuer Hinweis angezeigt „Sofern mehrere Zehennägel behandelt werden müssen, ist pro Zehennagel eine Verordnung auszustellen.“

Der zweite Hinweis erscheint bei Überschreitung der orientierenden Behandlungsmenge (UI1 oder UI2) und lautet in entsprechender Weise: „ Die orientierende Behandlungsmenge des Verordnungsfalls ist überschritten, welche sich auf einen Zehennagel bezieht. Es sind weitere Verordnungen möglich, sofern das angestrebte Therapieziel nicht erreicht wurde oder mehrere Zehennägel therapiert werden. In diesem Fall sind die individuellen medizinischen Gründe in die Patientendokumentation zu übernehmen.“

Die Änderungen treten ab dem 01.07.2023 gemäß Anlage 29 des BMV-Ä in Kraft.