Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern in Kraft getreten
Klarheit bei Grippeimpfstoff für über 60-Jährige
Die Rechtsverordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und rückwirkend zum 8. März 2021 in Kraft getreten.
Damit wird unter anderem die Regelung, dass Versicherte ab 60 Jahren im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination haben, um ein Jahr bis zum 31. März 2023 verlängert. Der Anspruch auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff nach § 20i Absatz 1 SGB V bzw. bleibt dabei unberührt; eine Verordnung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffs gilt nach wie vor als wirtschaftlich.