Vertrag „Hallo Baby“ erweitert Leistungsspektrum
Zur Vermeidung von Frühgeburten und zur Förderung der natürlichen Geburt hat die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung einen Vertrag geschlossen, an dem zahlreiche Betriebskrankenkassen teilnehmen (Teilnehmerliste der KBV). Dieser wird mit Wirkung ab 1. Juli 2021 um zusätzliche Leistungen erweitert.
Der Toxoplasmosesuchtest (GOP 81315) kann bei negativer Ersttestung nach etwa acht bis zehn Wochen (Empfehlung) wiederholt und unter der gleichen GOP nochmals abgerechnet werden. Im Rahmen dieses neuen zweiten Toxoplasmosesuchtests wird der Leistungskomplex „ärztliches Gespräch, Dokumentation und technische/ administrative Leistungen“ mit 15 Euro vergütet (GOP 81317). Er beinhaltet neben der Blutentnahme auch das Zentrifugieren, Abseren und die Vorbereitung der Probe für den Transport ins Labor. Die Übermittlung des Testergebnisses kann entweder bei einem persönlichen ärztlichen Befundgespräch oder im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Auch für das ärztliche Gespräch im Rahmen des ersten Toxoplasmosesuchtests (Vergütung 20 Euro; GOP 81312) wurde nun dauerhaft die Möglichkeit der Durchführung per Videosprechstunde eröffnet.
Zur Förderung der natürlichen Geburt kann im dritten Trimenon ein ärztliches Beratungsgespräch angeboten werden. Dieses Gespräch mit einer Dauer von 15 bis 20 Minuten soll möglichst per Videosprechstunde durchgeführt werden (GOP 81318) und wird mit 25 Euro vergütet. Ein direktes Gespräch ist ebenfalls möglich (GOP 81319). Die letztgenannte Leistung ist befristet bis zum 30. Juni 2023 abrechenbar.
Die Patienteninformation wurde entsprechend erweitert.
Der Nachtrag befindet sich noch im Unterschriftsverfahren.