Verordnungen
Wechsel des Kostenträgers bei der Verordnung von Paxlovid® ab 8. April 2023
Bei der Ausstellung patientenindividueller Verordnungen von Paxlovid ist ab dem 8. April als Kostenträger nicht länger das Bundesamt für Soziale Sicherung, sondern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse der versicherten Person einzutragen.
Die weitere Bevorratung und Direktabgabe an Patientinnen und Patienten aktuell nicht mehr zu empfehlen, da aufgrund des fehlenden Versichertenbezug und der fehlenden Kassenzuordnung die Verordnung nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.