Qualitätssicherung

Zur Erinnerung: DMP-Dokumentationen wieder verpflichtend

Die zeitlich befristeten Sonderregelungen im DMP aufgrund der Corona-Pandemie sind zum Jahresende 2021 ausgelaufen. 

Damit gelten seit dem 1.1.2022 die Dokumentationspflichten und Schulungsteilnahmen wie vor Inkrafttreten der Ausnahmeregelung.

Zur Vermeidung einer rückwirkenden Ausschreibung aus dem jeweiligen DMP ist bei einer quartalsweisen Dokumentation spätestens im zweiten Quartal 2022 eine Konsultation mit entsprechender Dokumentation erforderlich.

Liegt weder für das erste noch für das zweite Quartal 2022 eine Dokumentation vor, endet die Teilnahme am Programm mit dem Tag der letzten vorliegenden Dokumentation (Dokumentationsdatum oder im Fall einer Korrektur Korrekturdatum; vgl. § 15 Absatz 7 RSAV). Das bedeutet, die Ausschreibung erfolgt rückwirkend zum Datum der letzten gültigen Dokumentation.

Zur Gewährleistung einer weiteren Teilnahme dieser Patienten am DMP vereinbaren Sie bitte spätestens im zweiten Quartal 2022 einen Termin und erstellen die notwendige Dokumentation.

  • Ansprechpartner

    Frau Noack

    Qualitätssicherung

    0331/23 09 376


    Frau Schultze

    Qualitätssicherung

    0331/23 09 217