Zweite Meinung nun auch vor geplantem Kniegelenkersatz
Patienten haben jetzt auch vor dem geplanten Einsetzen einer Knieendoprothese das Recht, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Zweitmeinungs-Richtlinie entsprechend ergänzt. Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet und trat am 12. Januar 2021 in Kraft.
Die Genehmigung zur Teilnahme am Zweitmeinungsverfahren zur Knieendoprothetik können Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin nach der Veröffentlichung des G-BA-Beschlusses im Bundesanzeiger beantragen. Ein entsprechendes Formular wird zeitnah unter Genehmigungspflichtige / anzeigepflichtige Leistungen zur Verfügung gestellt.
Die Zweitmeinung umfasst die Durchsicht vorliegender Befunde des behandelnden Arztes und ein Anamnesegespräch. Hinzu kommen ärztliche Untersuchungen, sofern sie zur Befunderhebung und Überprüfung der Indikationsstellung zwingend erforderlich sind.
Die Vergütung ist für alle Zweitmeinungsverfahren unabhängig vom jeweiligen Eingriff gleich: Demnach kann der indikationsstellende Arzt für die Aufklärung und Beratung die Gebührenordnungsposition 01645 (75 Punkte, 8,34 Euro) einmal im Krankheitsfalls abrechnen. Für die Zweitmeinung rechnen Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung ihre arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale sowie gegebenenfalls notwendige ergänzende Untersuchungen ab. Die Abrechnung erfolgt vorerst befristet bis Ende 2021 für alle Leistungen extrabudgetär.