Verordnungen

EMA gibt grünes Licht – Arztpraxen können BA.1-Impfstoff bestellen

Arztpraxen können die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen.

Eine erste Auslieferung der bivalenten Impfstoffe an die Praxen soll eventuell schon Ende dieser Woche erfolgen, spätestens jedoch am 12. September, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitteilte. Dazu reichen Ärztinnen und Ärzte ihre Bestellung bis Dienstag (6. September), 12 Uhr, bei der Apotheke ein.

Wichtige Angaben auf dem Bestellrezept

Wichtig ist, dass Ärzte den Impfstoffnamen auf dem Rezept mit dem Zusatz „Orig./BA.1“ versehen, also Comirnaty Orig./BA.1 und Spikevax Orig./BA.1. Denn die bislang auf dem Markt befindlichen COVID-19-Impfstoffe beider Hersteller stehen weiterhin für die Grundimmunisierung zur Verfügung. Von den neuen bivalenten Vakzinen können Praxen jeweils bis zu 240 Dosen je Arzt/Ärztin anfordern. Eine Bestellung ist wöchentlich möglich.

Informationen zur Abrechnung und Dokumentation der Covid-Impfungen sind hier zusammengefasst.

Zulassung nur zum Booster von Personen ab 12 Jahren

Bei den neuen Vakzinen handelt es sich um bivalente Impfstoffe – eine Kombination aus dem Originalimpfstoff und der an BA.1 angepassten Komponente. Sie sind für Personen ab 12 Jahren, die eine Grundimmunisierung erhalten haben, für Auffrischimpfungen zugelassen.

Nach Angaben der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) haben Studien gezeigt, dass die Vakzine bei zuvor geimpften Personen eine starke Immunantwort gegen Omikron BA.1 und den ursprünglichen SARS-CoV-2-Stamm auslösen können. Die angepassten Impfstoffe stuft die EMA als sicher ein. Die beobachteten Nebenwirkungen seien mit denen der Originalimpfstoffe vergleichbar.

Empfehlung der STIKO

Die aktuelle Empfehlung der STIKO zu Auffrischimpfungen von Mitte August bezieht sich nur auf die bisherigen nicht an die Omikronvarianten angepassten Impfstoffe. Danach sollten sich Personen über 60 Jahre, Menschen mit einem geschwächten Immunsystem und Vorerkrankungen (ab 5 Jahren) sowie das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen frühestens sechs Monate nach der letzten Impfung beziehungsweise Corona-Infektion erneut impfen lassen. Bei Personen mit Immunschwäche soll der Abstand drei Monate betragen.

Die STIKO hat angekündigt, dass sie – sobald Varianten-adaptierte Impfstoffe verfügbar sind, die Evidenz hierzu aufarbeiten und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen wird. Der Einsatz der angepassten Impfstoffe ist aber bereits ab Verfügbarkeit entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung möglich.

Valneva kann erstmals bestellt werden

Mit der nächsten Impfstoffbestellung können Arztpraxen erstmalig auch den COVID-19-Impfstoff Valneva anfordern. Für das Vakzin gibt es keine Höchstbestellmenge.

Mit Valneva steht der erste „Totimpfstoff“ bereit, der allerdings noch nicht an Omikron angepasst ist. Die EU-Kommission hat den COVID-19-Impfstoff für Personen zwischen 18 und 50 Jahren zugelassen. Er kann für die Grundimmunisierung verwendet werden.

Weitere Informationen:

Praxisnachrichten vom 2.9.2022

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