Nichtinvasiver Pränataltest auf Trisomien jetzt Kassenleistung
Mit Änderung der Mutterschafts-Richtlinien wurde die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken erweitert.
Zum 1. Juli 2022 werden nun entsprechende Leistungen in den EBM aufgenommen:
- GOP 01789: Beratung nach Gendiagnostikgesetzt (GenDG) zum nicht-invasiven Pränataltest
- 84 Punkte (9,46 Euro), je vollendete 5 Minuten, viermal je Schwangerschaft - GOP 01790: Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests
- 166 Punkte (18,70 Euro), je vollendete 10 Minuten, viermal je Schwangerschaft
Die Beratungsleistungen können Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe abrechnen, die die Qualifikation „fachgebundene genetische Beratung“ haben, sowie Fachärzte für Humangenetik oder auf dem Fachgebiet entsprechend qualifizierte Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik.
- GOP 01870: nicht-invasiver Pränataltest zur Bestimmung des Risikos einer Trisomie 13, 18 und 21
- 1642 Punkte (184,99 Euro), zweimal im Krankheitsfall, einmal je Schwangerschaft
Für die Laborleistung ist ein validiertes Testverfahren anzuwenden, das die in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegten Testgütekriterien erfüllt. Die GOP 01870 ist nur von Fachärzten für Humangenetik oder für Laboratoriumsmedizin berechnungsfähig.
Antragsverfahren
Die Durchführung und Abrechnung der neuen Leistungen setzt die Genehmigung der KV Brandenburg voraus.
Genehmigung Rhesus D liegt vor – Antrag entfällt
Haben Sie bereits die Genehmigung, die Beratung zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D gemäß Mutterschafts-Richtlinie durchzuführen und abzurechnen, brauchen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Sie können damit auch zum nicht-invasiven Pränataltest auf die Trisomien 13, 18 und 21 beraten und abrechnen.
Fachärzte für Humangenetik bzw. auf dem Fachgebiet entsprechend qualifizierte Ärzte mit der Zusatzbezeichnung medizinische Genetik erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen zur Erbringung der und Abrechnung dieser Beratungsleistung. Eine Antragsstellung ist nicht notwendig.
Gynäkologen finden das Antragsformular auf unserer Website.
Mit dem Antrag ist ein Nachweis über die Qualifikation zur „fachgebundenen genetischen Beratung“ (72-Stunden-Curriculum bzw. das Äquivalent, die sogenannte „große Wissenskontrolle“) erforderlich. Die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung ist für die Genehmigung nicht ausreichend.
Versicherteninfo bei KV Brandenburg bestellbar
Für die ärztliche Beratung zum nichtinvasiven Pränataltest auf die Trisomien 13, 18 und 21 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Versicherteninformation veröffentlicht.
Der mehrseitige Flyer „Bluttest auf Trisomien - Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13,18 und 21“ ist Bestandteil der ärztlichen Beratung zu Untersuchungen auf die Trisomien. Schwangere mit besonderen Risiken sollen die Broschüre von ihrem Arzt erhalten.
Der Flyer informiert ausführlich über die Untersuchung und die Formen der Trisomie. Ergänzend zur ärztlichen Beratung soll er Schwangere bei der Entscheidung für oder gegen den NIPT unterstützen.
Der G-BA hatte 2019 beschlossen, dass der Bluttest auf Trisomien in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.
Gynäkologen und Fachärzte für Humangenetik oder medizinische Genetik können die Versicherteninformation ab sofort über die Formularbestellung der KV Brandenburg beziehen.