Angestellte im Fokus
Anstellungen liegen im Trend: Immer mehr Ärztinnen und Ärzte bevorzugen statt der klassischen Einzelpraxis die Anstellung – sei es in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder in der Praxis einer Kollegin oder eines Kollegen. Grund genug, unser Informationsangebot zum Thema Anstellung zu erweitern.

Neues Informationsangebot auf KVBB-Website
Wir haben unser Online-Informationsangebot zum Thema Anstellung deutlich erweitert. Ab sofort finden Ärztinnen und Ärzte auf unserer Website detailliertere und umfassendere Informationen rund um das Angestelltenverhältnis in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
Damit tragen wir dem wachsenden Bedarf an Informationen in diesem Bereich Rechnung und möchten niedergelassene sowie angestellte Kolleginnen und Kollegen bestmöglich unterstützen. Das erweiterte Angebot deckt verschiedene Aspekte der Anstellung ab: von Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren bis hin zu praktischen Hinweisen für den Praxisalltag.
Tag der angestellten Ärztinnen und Ärzte
Auch unser Fortbildungsangebot wird erweitert. Daher laden wir bereits zum zweiten Tag der angestellten Ärztinnen und Ärzte am 10. September 2025 ein. Beginn ist um 14 Uhr im Haus der brandenburgischen Ärzteschaft in Potsdam.
Auf dem Programm stehen Vorträge und Diskussionen rund um aktuelle Themen für die Praxis sowie berufspolitische Entwicklungen. Unter anderem werden Fachleute der KVBB – teils mit externer Unterstützung – über Arznei- und Heilmittelverordnungen, IT in der ambulanten Versorgung und betriebswirtschaftliches Arbeiten informieren.
Eine Podiumsdiskussion widmet sich den Themen Teamleistung, Delegation und neue Berufsbilder. KVBB-Chefin Catrin Steiniger wird gemeinsam mit Expertinnen und Experten erörtern, wie sich neue Rollen und Verantwortlichkeiten entwickeln und Innovationen die Arbeitswelt im Gesundheitswesen verändern.
Zweiter Tag der angestellten Ärztinnen und Ärzte
10. September 2025 von 14 bis 18 Uhr
Haus der brandenburgischen Ärzteschaft
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Information und Anmeldung über die KVBB-Seminarverwaltung
Die Teilnahme ist kostenfrei.
2 Fortbildungspunkte
Wissenschaftliche Leitung: Catrin Steiniger
Moderation: Tatjana Jury
13:30 Uhr Come together
Mit kleinem Imbiss und Getränken
14:00 Uhr Eröffnung
Catrin Steiniger
Vorsitzende des Vorstandes der KVBB
Dr. Ina Martini
Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses der angestellten Ärztinnen und Ärzte
14:10 Uhr Impulsvortrag
(Einführung aus berufspolitischer Sicht zu Teamleistung / Delegation / neue Berufsbilder)
Dr. Bernhard Gibis
Leiter Dezernat Sicherstellung und Versorgungsstruktur in der KBV
14:25 Uhr Teamleistung / Delegation / neue Berufsbilder
Zwei aufeinanderfolgende Diskussionsrunden aus unterschiedlichen Perspektiven
Runde I (Berufspolitische Sicht):
Catrin Steiniger
Dr. Bernhard Gibis
Dr. Thomas Schulz
Mitglied des Vorstandes der Landesärztekammer Brandenburg (angefragt)
Runde II (Praxisorientierte Sicht):
Catrin Steiniger
Svetlana Tlechas-Tkatsch
Hausärztliche Internistin
Inessa Strütt
Physician Assistant
16:00 Uhr Kaffeepause und Austausch
16:20 Uhr Praxiswissen
Session I: Arznei- und Heilmittelverordnung
Mandy Albertziok
Fachbereichsleiterin Mitgliederservice
Session II: IT in der ambulanten Versorgung
Tina Peters
Sachgebietsleiterin IT in der Arztpraxis
Session III: Betriebswirtschaftliches Arbeiten
Dr. Milena Schaeffer-Kurepkat
Geschäftsführerin und ärztliche Direktion Gesundheitszentrum
Brandenburg an der Havel GmbH
Michael Stillfried
Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB
17:45 Uhr Abschlussreflexion
Catrin Steiniger
Dr. Ina Martini
Interview zum Thema Anstellung
Immer mehr Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich für eine Anstellung. Und auch immer mehr Praxen stellen eine Kollegin oder einen Kollegen an. Was dabei beachtet werden muss, erläutern Niederlassungsberaterin Elisabeth Lesche und der Betriebswirtschaftliche Berater Michael Stillfried von der KVBB

Frau Lesche, warum entscheiden sich immer mehr Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen eine Kollegin/einen Kollegen anzustellen?
Frau Lesche: Dafür gibt es sehr unterschiedliche Gründe. Es kann das Bedürfnis nach mehr Freizeit sein oder der Wunsch nach fachlicher Unterstützung, weil die steigende Patientenzahl nicht mehr allein zu schaffen ist. Auch Pläne, das Behandlungsspektrum zu erweitern und die eigene Praxis weiterzuentwickeln spielen eine Rolle. Nicht zuletzt kann eine Anstellung aber auch zur Vorbereitung der Praxisnachfolge dienen.
Ist eine Anstellung denn immer möglich?
Frau Lesche: Grundsätzlich ja. Eine Anstellung ist an ganz unterschiedliche Vorgaben und Rahmenbedingungen geknüpft. Diese müssen individuell geprüft werden. Wir beraten dazu gern und umfangreich.
Welche betriebswirtschaftlichen Überlegungen spielen dabei eine Rolle, Herr Stillfried?
Herr Stillfried: Die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes ist eine Investition in den Praxisbetrieb, die sich tragen sollte. Es fallen durch die Anstellung zusätzliche Personalkosten an. Auch Mehrkosten für zusätzliche Verwaltungskapazitäten, insbesondere bei der Patientenkoordination, können entstehen. Weiterhin sind häufig Investitionen in Einrichtung, Geräte und EDV notwendig, die sich auf auch die laufenden Betriebsausgaben auswirken. Sollten die zu erwartenden Mehreinnahmen, die mit dem erweiterten Praxisbetrieb verbundenen Mehrkosten nicht abdecken, muss man dazu bereit sein –zum Beispiel bei geplanter Entlastung oder auch im Rahmen einer Praxisnachfolge.
Wie kann man sicherstellen, dass die Anstellung kein „Zuschussgeschäft“ wird?
Herr Stillfried: Zunächst sollte man wissen, wie hoch die voraussichtlichen Mehrkosten sein werden, um den notwendigen Mehrumsatz zu kennen. Damit kann man dann die erforderliche Patientensteigerung ermitteln, zum Beispiel unter Einbeziehung des Honorarbescheides. Diese Patientenzahl sollte allen Mitarbeitenden in der Praxis als Ziel bekannt sein.
Durch einen Mix aus Fixgehalt und variabler Vergütung für den anzustellenden Kollegen lässt sich gegebenenfalls die Motivation und Leistung noch steigern. So ist dieser auch an der wirtschaftlichen Entwicklung der Praxis beteiligt.
Wie können denn die entstehenden Mehrkosten für eine Anstellung berechnet werden?
Herr Stillfried: Für eine gute Mehrkostenkalkulation braucht man eine Übersicht der eigenen Praxiskosten. Eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung vom Steuerberater bietet dafür eine sehr gute Grundlage. Ergänzend ist natürlich das Gehalt des anzustellenden Kollegen von Bedeutung. Wenn dieses noch nicht bekannt ist, helfen Vergleichsgrößen.
Gerne unterstütze ich interessierte KVBB-Mitglieder mit einer konkreten Beratung und Berechnung.
Werden auch Anstellungen durch die KVBB gefördert?
Frau Lesche: In den vom Landesausschuss ausgewiesenen Förderregionen wird für die Anstellung ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 30.000 Euro gewährt. Dieser ist natürlich an Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise die Beschäftigung mindestens fünf Jahre dauern. Zudem müssen pro Woche mindestens 30 Sprechstunden inklusive Hausbesuchszeiten bei einer Vollzeitbeschäftigung angeboten werden.
Was gilt es noch bei der Anstellung einer Ärztin/eines Arztes zu beachten?
Frau Lesche: Zuallererst muss geschaut werden, ob der jeweilige Planungsbereich für weitere Vertragsarztsitze geöffnet oder gesperrt ist. Daran orientiert sich, wie ein zusätzlicher Vertragsarzt in die Praxis mit aufgenommen werden kann. Es ist grundsätzlich in beiden Fällen möglich, nur ist die Vorgehensweise eine andere. Dazu beraten wir sehr häufig in der Niederlassungsberatung, gern auch mit den Kolleginnen von der Abrechnungsberatung, da es auch aus dieser Sicht betrachtet werden sollte. Kontaktieren Sie uns also gern, wenn Sie ein solches Vorhaben umsetzen möchten.
Herr Stillfried: Die Steuerberatung muss einbezogen werden. Bestehende Versicherungsverträge müssen womöglich angepasst werden. Dabei unterstützt der Versicherungsberater der Praxis. Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Frau Lesche, Herr Stillfried, vielen Dank für das Gespräch.
Rückblick
So lief der erste Tag der Angestellten
Die KVBB lud am 12. Oktober 2024 erstmals zum Tag der angestellten Ärztinnen und Ärzte ein.

Die KVBB lud erstmals am 12. Oktober zum Tag der angestellten Ärztinnen und Ärzte ein.
Knapp 30 Ärztinnen und Ärzte kamen dafür ins Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft nach Potsdam. Sie erwartete ein abwechslungsreiches Programm, gespickt sowohl mit berufspolitischen Informationen und Diskussionen als auch mit Fachwissen für den Arbeitsalltag.
Die KVBB zeichne ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal aus, sagte Dr. Anke Speth, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in der Poliklinik Rüdersdorf und Präsidentin der KVBB-Vertreterversammlung, zur Begrüßung. Die Brandenburger sei die einzige Kassenärztliche Vereinigung bundesweit, in der eine Angestellte an der Spitze der Vertreterversammlung stehe.

Sie nutzte das Podium sogleich, um eine Lanze nicht nur für die ärztliche Selbstverwaltung im Allgemeinen, sondern für die KVBB im Speziellen zu brechen. Die Angestellten müssten in den verschiedenen Gremien der KVBB noch präsenter werden. Sie rief die Teilnehmenden auf, sich aktiv einzubringen und zu engagieren: in der Vertreterversammlung, dem Fachausschuss oder den Regionalbeiräten.
Die ärztliche Selbstverwaltung sei ein Privileg, etwas Besonderes, das bewahrt werden müsse, sagte auch Dr. Ina Martini. Die Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses angestellte Ärzte der KVBB betonte, dass dafür auch das Engagement der angestellten Kolleginnen und Kollegen gebraucht werde. Mischen Sie sich ein, sprechen Sie uns an, benennen Sie Probleme, warb die Fachärztin für Innere Medizin.
Ihre Sicht auf Medizinische Versorgungszentren erläuterten in der anschließenden Gesprächsrunde unter anderem Dr. Milena Schaeffer-Kurepkat, Hausärztin und ärztliche Direktorin des Gesundheitszentrums Brandenburg in Brandenburg/Havel, dieKVBB-Vorsitzende und MVZ-Mieterin, Catrin Steiniger, sowie Dr. Tobias Kroggel,Gründer und ärztlicher Leiter des MVZ Alte Poliklinik in Lauchhammer.
Das Recht auf einen geregelten Arbeitstag, die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten und damit die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Arbeit in einem Netzwerk sprächen für die Tätigkeit in einem MVZ, sagte Dr. Schaeffer-Kurepkat. Sie kritisierte jedoch, dass es für ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte keine Tarifverträge gebe. Arbeitsverträge müssten deshalb bei jeder Neueinstellung neu verhandelt werden, was sehr zeitaufwendig sei.
KVBB-Chefin Steiniger ist als Fachärztin für Urologie niedergelassen. Mit ihrer Praxis hat sie sich in Lübbenau jedoch in das MVZ eingemietet. Das sei praktisch für sie, weil sie so die gesamte technische Infrastruktur und Logistik der Einrichtung nutzen könne. Die Zeit und Arbeitskraft, die eine Einzelpraxis beispielsweise für das Management der Wasser-, Stromund Wärmeversorgung aufwenden muss, komme in ihrer Praxis den Patientinnen und Patienten zugute, so Frau Steiniger.
Das Gesundheitswesen ist im Wandel. Die Frage, ob er abwartet, was dabei passiert oder die Ärmel hochkrempelt und loslegt, hat Dr. Kroggel für sich klar beantwortet: In Lauchhammer hat er ein hausärztlichinternistisches MVZ gegründet. Der Vorteil für ihn: Im Team mit drei Kolleginnen und dem nicht-ärztlichen Praxispersonal lasse sich die Arbeit besser einteilen. Zu Stoßzeiten sind die Sprechstunden doppelt besetzt, bei Urlaub oder Krankheit ist die Vertretung direkt im Haus – Patientinnen und Patienten müssen nicht woanders hin. Und der ärztliche Jungunternehmer hat weitere Pläne. Er möchte kurzstationäre Therapieangebote machen, etwa eine Tagesklinik aufbauen.
Für die Praxis

Der Diskussionsrunde schloss sich eine Reihe von Fachvorträgen zu den Themen Verordnungen, Bereitschaftsdienst, dem Beziehungsdreieck von KV-Arzt und MVZ sowie zu Rechten und Pflichten von angestellten Ärztinnen und Ärzten als KVMitglieder an.
Ob Arzneimittel oder Heilmittel – bei Verordnungen gelten für angestellte Ärztinnen und Ärzte die gleichen Vorgaben und Regelungen wie für die Niedergelassenen auch, erläuterte Mandy Albertziok, Fachbereichsleiterin Mitgliederservice der KVBB. Auch die Angestellten müssten sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten. Das heißt, alle verordneten Leistungen müssten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürften das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Einen wichtigen Unterschied gibt es bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dabei würden zwar die Verordnungen eines einzelnen angestellten Arztes bzw. einer Arzt(Fach-)gruppe geprüft, aber weil diese im Namen des MVZ ausgestellt wurden, sei dieses der eigentliche „Prüfling“, so Frau Albertziok. Für den Fall einer Nachforderung werde deshalb auch das MVZ bzw. die ärztliche Leitung angeschrieben.
Ähnlich sei es auch im Bereitschaftsdienst, erklärte Ulrike Keller, Fachbereichsleiterin KV RegioMed. Angestellte Ärztinnen und Ärzte können natürlich Bereitschaftsdienste in Brandenburg übernehmen, die Verantwortung für die Sicherstellung der Dienste liege jedoch laut Bereitschaftsdienstordnung bei der anstellenden Einrichtung.
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte gälten deshalb auch Besonderheiten bei der Dienstplanung über die Buchungssoftware BD online, so Frau Keller. Während Niedergelassene ihre Dienste darin eigenständig buchen können, sei dies für Angestellte nur nach Freigabe ihrer ärztlichen Leitung möglich. Diensttausche oder ‐abgaben dürfe nur die Einrichtung vornehmen. Die automatische Dienstzuteilung erfolgt auch nicht direkt an den Angestellten, sondern ebenfalls an die Einrichtung.
Rechte und Pflichten

Dr. Schaeffer-Kurepkat kritisierte in ihrem Vortrag, dass MVZ einerseits den zulassungsrechtlichen Regularien der vertragsärztlichen Versorgung unterliegen, andererseits aber weder die Einrichtung noch die Geschäftsführung Mitglied in der KV seien. Dies berge Konfliktpotenzial: Etwa, wenn die Konsequenzen bei unwirtschaftlicher Verordnungsweise oder fehlender Fortbildung nicht nur den einzelnen Angestellten, sondern das gesamte MVZ treffen. Oder wenn bestimmte vertragsrechtliche Regelungen, zum Beispiel zu Elternzeit oder Sprechstundenzeiten, in Teilen nicht deckungsgleich mit dem Vertragsarztrecht sind. Eine Harmonisierung der verschiedenen rechtlichen Vorgaben sei deshalb anzustreben, so Dr. Schaeffer- Kurepkat.
Die vertragsarztrechtlichen Pflichten der Angestellten als KVBB-Mitglieder, erläuterte abschließend Roland Kiesche, Geschäftsbereichsleiter Qualitätssicherung/ Sicherstellung: Mindestsprechstunden, Fortbildungspflicht, telefonische Erreichbarkeit, Versorgung von Akutfällen, Terminmeldungen an die Terminservicestelle und alle anderen wesentlichen Regelungen aus dem Sicherstellungsstatut der KVBB.
Aber, und da schlug Herr Kiesche den inhaltlichen Bogen zur Begrüßung durch die VV-Präsidentin am Morgen, als KVBB-Mitglieder hätten angestellte Ärztinnen und Ärzte nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Rechte und Möglichkeiten die ärztlicheSelbstverwaltung mitzugestalten. Das Recht, in den Gremien der KVBB mitzuarbeiten. Das Recht, zu wählen oder sich selbst zur Wahl zu stellen: für die Vertreterversammlung oder den Regionalbeirat.

Wie hat Ihnen der Tag gefallen?
Wir hatten eine sehr rege Diskussion, was bedeutet, dass die gewählten Themen sehr praxisrelevant waren. Daneben hat mir gefallen, dass wir angestellte Ärztinnen und Ärzte aus sehr unterschiedlicher Motivation begrüßen konnten. Teilnehmende waren z. B. bereits langjährig angestellte Ärzte, Leitende Ärztinnen von MVZ, aber auch Kolleginnen und Kollegen, die erst darüber nachdenken, ob eine Anstellung für sie eine Option wäre.
Ich bin sehr dankbar, dass mit dieser Premiere angestellten Ärztinnen und Ärzten Raum für ihre Fragen, aber auch eine Stimme gegeben wurde. Darüber hinaus bedeutet es für mich auch Wertschätzung für von angestellten Ärztinnen und Ärzten geleistete Arbeit, dass es diesen Tag gab.
Warum sollte dies keine einmalige Veranstaltung bleiben?
Im Rahmen der Vorab-Abfrage zur Vorbereitung des Termins sowie während der Diskussion wurde eine Reihe von Themen identifiziert, die zum Teil ausschließlich, zum Teil überwiegend angestellte Ärztinnen und Ärzte betreffen. Das gewählte Format eines Tages der angestellten Ärztinnen und Ärzte ließe sich gut nutzen, um diese Themen weiter zu bearbeiten. Diese Veranstaltung könnte so dazu beitragen, noch mehr angestellte Ärztinnen und Ärzte zu erreichen und ihnen die Instrumente der Selbstverwaltung, auch als Unterstützung für ihre eigene ärztliche Tätigkeit, nahe zu bringen
Dr. Anke Speth, Präsidentin der KVBB-Vertreterversammlung

Wie hat Ihnen der Tag gefallen?
Alle Kassenärztinnen und -ärzte in Deutschland, ob ambulant angestellt oder selbstständig, sind Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir haben in Deutschland das Privileg der ärztlichen Selbstverwaltung und sind organisiert in den Ärztekammern und in den KVen. Um unsere Interessen und Arbeitsbedingungen zu gestalten, müssen auch wir ambulant angestellt tätigen Ärztinnen und Ärzte uns in die Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung einmischen. Wir haben diese Möglichkeiten auf dem Tag der Angestellten gut dargestellt.
Warum sollte dies keine einmalige Veranstaltung bleiben?
Unsere ärztliche Arbeitswelt verändert sich. Bereits jetzt arbeiten in Brandenburg 36 Prozent der ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen in einem Angestelltenverhältnis. MVZ wurden als das erste Überschreiten der Sektorengrenzen bezeichnet. Aber nicht die MVZ, sondern die dort angestellten Kolleginnen und Kollegen sind Mitglied der kassenärztlichen Selbstverwaltung. Nur sie können in den Gremien die Zukunft der ärztlichen Selbstverwaltung mitgestalten. Mit dem Tag der angestellten Ärztinnen und Ärzte an der KVBB ist ein Beginn zu einem neuen Verständnis einer sich ändernden ärztlichen Arbeitswelt getan. Dieses Verständnis gilt es zu etablieren.
Dr. Ina Martini, Wissenschaftliche Leitung
des Tags der angestellten Ärztinnen und Ärzte