Abrechnung in der ASV: Optische Kohärenztomographie bei Augentumoren ab Juli im EBM
In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) kann ab 1. Juli 2025 bei Patientinnen und Patienten mit Augentumoren eine optische Kohärenztomographie (OCT) über den EBM abgerechnet werden.
Dazu werden die Gebührenordnungspositionen (GOP) 50200 und 50201 in das ASV-Kapitel 50.2 aufgenommen und Anhang 6 zum EBM entsprechend angepasst. Damit können Fachärztinnen und -ärzte für Augenheilkunde die OCT bei Augentumoren am hinteren oder vorderen Augenabschnitt im Rahmen der ASV viermal im Quartal abrechnen. Sie ist mit 50,07 Euro (404 Punkte) bewertet.
Wird eine OCT in einer Sitzung an beiden Augenabschnitten durchgeführt, so kann die GOP 50201 als Zuschlag zur GOP 50200 angesetzt werden. Sie ist mit 39,66 Euro (320 Punkte) bewertet.
Die bisher für die Leistung vorgesehene Pseudo-GOP 88525, die in der ASV-Abrechnungsvereinbarung aufgeführt ist, entfällt.
Achtung: Die bereits im EBM enthaltene OCT (GOP 06337 und 06338) kann nicht bei Augentumoren abgerechnet werden, es gelten andere Indikationen.