Abrechnung von ASV-Leistungen
29 Teams sind im Rahmen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bislang in Brandenburg unterwegs. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) berät teilnehmende Mitglieder nicht nur zu den auflaufenden Themen, sondern übernimmt auch die Abrechnung der ASV-Leistungen. Im Interview erläutern Nadine Kaus und Marlis Walther aus dem KVBB-Geschäftsbereich Abrechnung und Praxis, wer teilnehmen kann und wie die Abrechnung läuft.
Frau Walther, was ist das Besondere an der ASV?
Dass die Behandlung von seltenen oder schweren Erkrankungen durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken erfolgt. Das heißt, Vertragsärztinnen und -ärzte übernehmen gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in Krankenhäusern die ambulante hochspezialisierte Versorgung – und das zu gleichen Rahmenbedingungen. Sämtliche Regelungen – wie zum Behandlungsumfang, zur Qualitätssicherung oder zur Vergütung – sind dabei für Praxis und Klinik gleich.
Wer kann an der ASV teilnehmen?
Walther: Fachärztinnen und -ärzte, Medizinische Versorgungszentren sowie Krankenhäuser, sofern sie die in der ASV-Richtlinie und den jeweiligen Anlagen definierten Anforderungen erfüllen. Voraussetzung für die Teilnahme ist zudem die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team. Dieses besteht aus einer Teamleitung, einem Kernteam sowie weiteren Fachärztinnen und -ärzten oder auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die bei Bedarf hinzugezogen werden.
Bei wem wird die Teilnahme beantragt?
Walther: Teams, die an der ASV teilnehmen möchten, zeigen dies dem Erweiterten Landesausschuss an. Dieser prüft, ob alle Zugangsvoraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.
Welche Leistungen dürfen im Rahmen der ASV erbracht werden?
Walther: Das ist in den Anlagen zur ASV-Richtlinie für jede Erkrankung beschrieben. In einem sogenannten Appendix sind alle Gebührenordnungspositionen aufgeführt, die im Rahmen der ASV abgerechnet werden können, und – das ist eine Besonderheit – ausgewählte Leistungen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nicht im EBM enthalten sind. Präventionsleistungen, wie Impfungen, sind in der Regel kein Bestandteil der ASV.

Frau Kaus, wie ist die Vergütung geregelt?
Die Vergütung ist für Praxis- und Klinikärztinnen und -ärzte einheitlich. Alle Leistungen werden zu festen Preisen bezahlt, extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung. Grundlage bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Leistungen, die darin nicht enthalten sind und in der ASV abgerechnet werden dürfen, werden vorübergehend nach der Gebührenordnung für Ärzte honoriert. Die Regelung gilt aber immer nur so lange, bis die Leistungen in den EBM aufgenommen werden.
Wie rechnen Ärztinnen und Ärzte ihre ASV-Leistungen ab?
Kaus: Wichtig ist, dass jede Ärztin/jeder Arzt ihre oder seine ASV-Leistungen selbst abrechnet. Dabei kann gewählt werden, ob die Abrechnung über die KVBB oder die Krankenkassen erfolgt.
Was spricht für eine Abrechnung über die KVBB?
Kaus: Weil es für KVBB-Mitglieder unkompliziert ist. Die ASV-Leistungen werden einfach zusammen mit der Quartalsabrechnung bei uns eingereicht. Lediglich die ASV-Teamnummer muss zusätzlich angegeben werden. Automatisch werden dann Leistungen, die zur ASV gehören, elektronisch abgespalten, bei uns bearbeitet und direkt an die Krankenkassen weitergeleitet.
Wie hat sich das Abrechnungsverhalten in der ASV über die Jahre entwickelt?
Kaus: Wir verzeichnen ein stetiges Wachstum der Fallzahlen. Immer mehr Mitglieder beauftragen die KVBB mit der Abrechnung der ASV. Außerdem freuen wir uns auch über immer mehr Teams im Großraum Berlin.
Sie sagten „beauftragen mit der Abrechnung“. Wie funktioniert das?
Kaus: Wir erhalten vom Erweiterten Landesauschuss für das Land Brandenburg jeweils die Beschlüsse über neu gegründete oder in der Zusammensetzung geänderte ASV-Teams. Die im Land Brandenburg ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte erhalten dann das Beauftragungsformular postalisch zugesandt. Wer die ASV-Abrechnung über die KVBB abwickeln möchte, sendet uns dieses ausgefüllt zurück.
Frau Kaus, Frau Walther, vielen Dank für das Gespräch.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung gibt es seit 2012. Sie umfasst die Diagnostik und Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen, schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen sowie hochspezialisierte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Im Rahmen der ASV werden unter anderem Menschen mit onkologischen und rheumatologischen Erkrankungen, Multipler Sklerose oder Epilepsie betreut. Ziel ist es, sie durch eine enge Verzahnung von Spezialisten verschiedener Fachdisziplinen bestmöglich zu versorgen.
Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie gibt vor, wie die ASV aufgebaut ist und arbeiten soll. In den Anlagen werden diese Vorgaben für jede seltene Erkrankung oder schweren Krankheitsverlauf konkretisiert.
Der G-BA entscheidet auch darüber, welche Erkrankungen in die ASV aufgenommen werden.