Abrechnung Honorar

Verhandlungen zu Hybrid-DRG dauern an

Die Verordnung für eine spezielle sektorengleiche Vergütung ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Sie enthält einen Katalog mit ersten Leistungen, die nach den neuen Hybrid-DRG bezahlt werden sollen. Allerdings gibt es für die Praxen aktuell noch keine Möglichkeit, diese Eingriffe abzurechnen. 

Hintergrund: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte die Verordnung erst kurz vor dem Jahreswechsel vorgelegt – allerdings ohne Regelungen zur Abrechnung. Diese werden seitdem von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband erarbeitet. 

Die Verhandlungen liefen auf Hochtouren, teilte die die KBV mit. 

Die KV Brandenburg wird eine entsprechende Abrechnung anbieten, sobald auf der Bundesebene Klarheit geschaffen wurde. Laut BMG kann zudem bis auf Weiteres die Abrechnung alternativ nach dem EBM erfolgen.

Weitere Informationen
KBV-Praxisnachrichten 
KBV-Themenseite zum ambulanten Operieren