Neuer Kinder-Krankenschein ab Juli
Bisheriges Formular 21 dann ungültig
Ab 1. Juli 2024 gibt es eine neue Version des Formulars 21 „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“. Das bisher verwendete Formular darf danach nicht mehr verwendet werden.
Ab wann die neuen Formulare vorrätig sind, wird online in der KVBB-Formularbestellung ersichtlich sein.
Anpassungen im Überblick:
- Das Ankreuzfeld „Die Art der Erkrankung macht die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig“ entfällt.
- Falls ein Unfall Grund für die Erkrankung des Kindes ist, erfolgt künftig eine Unterscheidung nach „Kita- oder Schulunfall / -folgen“ und „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“.
- Aufnahme des neuen Ankreuzfeldes SER für „Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV“, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Ist der Grund für die Erkrankung des Kindes eine anerkannte gesundheitliche Schädigung, kreuzen Ärztinnen und Ärzte dieses Feld an.
- Der untere Teil (aktuell Rückseite) des Formulars 21 wurde etwas aufwandsärmer gestaltet.
Künftig wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ analog zur Blankoformularbedruckung im DIN-A5-Format zu Verfügung stehen.