Abrechnung

EBM-Anpassungen zum 1. Oktober

Fraktursonographie bei Kindern

Bei Kindern mit Verdacht auf einen Knochenbruch im Ober- oder Unterarm können Ärzte ab Oktober eine Fraktursonographie durchführen.

Hierfür wird die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 33053 in den EBM aufgenommen. Die Leistung ist mit 103 Punkten (12,77 Euro) bewertet und wird zunächst extrabudgetär vergütet.

Die Fraktursonographie kann bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten erfolgen.

Die GOP 33053 kann von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie Chirurgie mit einer entsprechenden Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt und abgerechnet werden.

Entsprechend der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 sind die Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie dem Gebiet Chirurgie zugeordnet.

Das Genehmigungsverfahren wird in der Qualitätssicherungsvereinbarung Ultraschalldiagnostik geregelt.

Anpassungen der mikrobiologischen Paneldiagnostik

Die zweite Anmerkung zum Katalog nach den GOP 32704 bis 32707 des Abschnitts 32.3.10 EBM für Untersuchungen auf Helicobacter pylori wird an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Die Bewertungen ab der zweiten Leistung werden für die GOP 32851 bis 32853 auf 6,65 Euro abgesenkt.

Die Höchstwerte für Untersuchungen nach den GOP 32851 bis 32853 werden wie folgt angepasst:

  • GOP 32851 Höchstwert von 83,40 Euro auf 58,30 Euro (entspricht der Untersuchung von sieben Erregern)
  • GOP 32852 und 32800 gemeinsamer Höchstwert von 38,40 Euro auf 38,26 Euro (entspricht der Untersuchung von vier Erregern)
  • GOP 32853 Höchstwert von 83,40 Euro auf 45 Euro (Entspricht der Untersuchung von fünf Erregern).

Die Anpassung der Höchstwerte entsprechend der jeweiligen Anzahl der zu untersuchenden Erreger erfolgte auf Basis der aktuellen Leitlinien zur Diagnostik von akuten Atemwegs- und gastrointestinalen Infektionen.

Detailänderungen zum ambulanten Operieren

Hintergrund für die Anpassungen ist die regelmäßige Aktualisierung des AOP-Vertrages nach § 115b Absatz 1 SGB V.

Nicht mehr gültige Verweise auf die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß AOP-Vertrag in der ersten Bestimmung zum EBM-Abschnitt 2.3 sowie in der ersten Anmerkung zu den GOP 10343 ((Teil-) Exzision am Körperstamm bzw. Extremitäten) und 10344 ((Teil-) Exzision am Kopf-/Gesichtsbereich bzw. Hand) im EBM-Abschnitt 10.3 wurden umformuliert und entsprechend anderer EBM-Fachkapitel vereinheitlicht.

Mit Aufnahme der GOP 05341 (Analgesie) in den Abschnitt 2 des AOP-Katalogs ist die in der ersten Anmerkung der GOP 05341 des EBM-Abschnitts 5.3 enthaltene Sonderregelung nicht mehr erforderlich und wurde somit gestrichen.

FeNO-Messung: Klarstellung zur Abrechnung

Die erste Anmerkung der GOP 04538 und 13678 EBM (Messung des fraktionierten exhalierten Stickstoffmonoxids FeNO) wird angepasst.

Die FeNO-Messung kann zur Indikationsstellung einer Therapie mit Dupilumab durchgeführt und abgerechnet werden. Eine FeNO-Messung zur Überprüfung bei bereits gestellter Indikation zur Dupilumab-Therapie oder zur Verlaufskontrolle während einer laufenden Therapie ist hingegen nicht mit der GOP 04538 oder 13678 berechnungsfähig.

Dupilumab wird als Add-on-Erhaltungstherapie bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren mit schwerem Asthma mit Typ-2-Inflammation angewendet. Die Anwendung erfolgt, wenn die Erkrankung trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide und einem weiteren zur Erhaltungstherapie angewendeten Arzneimittel unzureichend kontrolliert ist.

PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen

PET/CT-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen sind entsprechend der MVV-RL für sämtliche Staging-Untersuchungen nach den GOP 34704 bis 34707 und damit zweimal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Zudem können PET/CT-Untersuchungen künftig auch bei Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom durchgeführt werden, wenn unklare Ergebnisse der bildgebenden Standarddiagnostik hinsichtlich der bevorzugt zu biopsierenden Läsion vorliegen.

In der Routine-Nachsorge von Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv besteht weiterhin kein Anspruch auf eine Untersuchung mittels PET/CT.

Die entstehenden Sachkosten bei Verwendung des Radionuklids F-18-Fluorodesoxyglukose sind unverändert über die Kostenpauschale 40584 im Abschnitt 40.10 des EBM berechnungsfähig.

Videosprechstunde: Authentifizierungszuschlag verlängert

Der Authentifizierungszuschlag für die Videosprechstunde (GOP 01444 EBM) kann bis zum 31. Dezember 2026 abgerechnet werden.

Er berücksichtigt den zusätzlichen Aufwand der Praxis, um einen unbekannten Patienten in der Videosprechstunde zu authentifizieren.

Hepatitis-Nachweis bis Ende 2028 verlängert

Die GOP 01865 im EBM zum Nachweis einer Hepatitis-B-Virusinfektion und/oder einer Hepatitis-C-Virusinfektion entsprechend der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann bis zum 31. Dezember 2028 abgerechnet werden. Diese Änderung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.