Berufspolitik

Einigung bei den Finanzierungsverhandlungen: Orientierungswert steigt um 2,8 Prozent

Information der KBV 

Nach wochenlangen Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung gab es eine Einigung. KBV und GKV-Spitzenverband verständigten sich im Bewertungsausschuss auf eine Anhebung des Orientierungswertes und damit der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen um 2,8 Prozent zum 1. Januar 2026.

„Die erzielte Einigung ist ein Kompromiss, der uns nicht leichtgefallen ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. Angesichts der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen und der aktuellen Diskussion um Spargesetze und Nullrunden sei es insgesamt ein positives Ergebnis.

Beide Seiten hätten gemeinsam Verantwortung übernommen, fuhr Gassen fort. Die Steigerung des Orientierungswertes (OW) federe die Kostensteigerungen der Praxen ab. Und das Ergebnis zeige, dass die ambulante Versorgung das Rückgrat der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sei.

Vor dem Hintergrund einer schwierigen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht zuletzt durch die unerhörte Belastung der Beitragszahler durch versicherungsfremde Leistungen, stelle die Einigung gleichzeitig ein klares Signal an die Politik dar: „Die gemeinsame Selbstverwaltung ist aktiv und auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen voll handlungsfähig“, betonte Gassen.

OW steigt auf 12,7404 Cent

Mit dem Plus von 2,8 Prozent beträgt der Orientierungswert ab 1. Januar 12,7404 Cent (aktuell: 12,3934 Cent). Die Erhöhung wirkt sich auf die Preise der EBM-Leistungen aus, die entsprechend steigen. In der Begründung des Beschlusses ist zum zweiten Mal in Folge explizit die Berücksichtigung des ärztlichen Leistungsanteils im Rahmen des Verfahrens zur Anpassung des OW festgehalten worden. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit kontrovers im Bewertungsausschuss gesehen.

Anders als bei Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist der Rahmen für die jährlichen Finanzierungsverhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband gesetzlich vorgegeben und entsprechend eng. So ist bei der Anpassung des Orientierungswertes die Entwicklung der relevanten Investitions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Personalkosten und die Kosten für Energie, Miete und Investitionen.

Morbiditätsbedingte Veränderungsraten für 2026

Außerdem ist es Aufgabe des Bewertungsausschusses (BA), die jährlichen Veränderungsraten der Demografie und Morbidität zu beschließen. Sie sind Indikatoren dafür, wie sich der Bedarf an medizinischen Leistungen im Folgejahr entwickeln könnte. Die Raten sind neben der OW-Steigerung für die Festlegung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) relevant, über die ab Herbst regional verhandelt wird. Aus der MGV wird ein Großteil der ambulanten Untersuchungen und Behandlungen bezahlt.

Die Veränderungsraten für 2026 hatte der BA bereits im August beschlossen. Die Demografierate sinkt im Bundesdurchschnitt um 0,18 Prozent, die diagnosebezogene Veränderungsrate um 0,74 Prozent. Beide Werte waren bereits in den vergangenen Jahren in einzelnen Regionen immer wieder rückläufig. Für 2026 liegen sie erstmals in allen KV-Bereichen im Minusbereich. Ein Grund ist die durch Zuwanderung und Geburten etwas jünger gewordene Bevölkerung in Deutschland.

Die Ergebnisse im Überblick

  • Der Orientierungswert erhöht sich für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 2,8 Prozent. Er beträgt dann 12,7404 Cent (aktuell: 12,3934 Cent).
  • Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate sinkt bundesdurchschnittlich um 0,46 Prozent.