ePA startet – Praxen behandeln, Kassen klären auf
Ab Oktober wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verpflichtend eingeführt. In Brandenburg sind die Voraussetzungen dafür geschaffen. „Unsere Praxen sind auf die ePA vorbereitet. Gerade jetzt zu Herbstbeginn und dem Start der Infektionssaison müssen sie sich aber auf das Wesentliche konzentrieren: die medizinische Behandlung. Die technische Umsetzung und die Patientenaufklärung zur ePA liegen nicht bei den Praxen, sondern in der Verantwortung der Krankenkassen“, sagt Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB).
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verfügen bundesweit noch rund 20 Prozent der Praxen nicht über das notwendige ePA-Modul ihrer Praxissoftware. In Brandenburg ist die Anbindung weitgehend erfolgt. Holger Rostek: „Sobald die Systeme vollständig laufen, können wir die ePA in den Praxisalltag integrieren. Die Belastung durch technische Probleme darf aber nicht an den Ärztinnen und Ärzten hängenbleiben.“
Für die Information der Versicherten über Funktionsweise, Datenschutz und Widerspruchsmöglichkeiten sind die Krankenkassen zuständig. Die ärztliche Aufgabe besteht darin, medizinisch relevante Dokumente einzustellen und bei sensiblen Daten auf besondere Schutzrechte hinzuweisen.
Schon jetzt bringt die ePA konkrete Vorteile: Die Medikationsliste schafft mehr Transparenz und hilft, riskante Wechselwirkungen zu vermeiden. „Das ist ein echter Fortschritt für die Patientensicherheit“, betont Holger Rostek.
Mit dem weiteren Ausbau werden Funktionen wie strukturierte Medikationspläne oder der Austausch von Befunden hinzukommen. „Wir blicken optimistisch nach vorn. Je besser die ePA befüllt ist, desto größer ist ihr Nutzen. Klar ist aber auch: Praxen sind für die Versorgung da – die technische Infrastruktur und die Aufklärung der Versicherten müssen daher verlässlich durch andere Akteure gewährleistet werden“, so Holger Rostek.