Honorarverteilung im I. Quartal 2025
Der Honorarverteilung des ersten Quartals 2025 liegt der am 29. November 2024 durch die Vertreterversammlung beschlossene Honorarverteilungsmaßstab (HVM) sowie die Vereinbarung zur Gesamtvergütung für das Jahr 2025 in der Fassung vom 20. Mai 2025 zu Grunde.
Wesentliche Neuerungen sind insbesondere durch die Erweiterung des Katalogs der förderungswürdigen Leistungen und die Förderung der Dermatologie in ausgewählten Regionen gegeben. Zudem wurden, verbunden mit der Einbudgetierung von Leistungen, neue leistungsbezogene Honorarfonds in den HVM aufgenommen. Bedingt durch die Änderungen des EBM und der Vorgaben der KBV waren zudem größere Anpassungen im Laborbereich vorzunehmen. Ausführlich wurden die Anpassungen des HVM in der Januar-Ausgabe der „KV intern“ erläutert.
Eckdaten der Honorarverteilung IV/2024
Hausärztlicher Versorgungsbereich
- Die Leistungsanforderungen für Haus- und Kinderärzte waren wiederum außergewöhnlich hoch. Die Behandlungsfälle stiegen gegenüber dem Vorjahresquartal abermals um ca. drei Prozent. Das zur Verfügung stehende Budget reichte somit nicht aus, um die hausärztlichen Leistungen mit der gem. § 10 HVM garantierten Mindestquote von 95 Prozent des Orientierungswertes (OW) zu vergüten. Die Mindestquote konnte allerdings über den Rückgriff auf Honorarrückstellungen gewährleistet werden.
- Durch die Entbudgetierung der Fachgruppe der Kinder- und Jugendmedizin konnten die Leistungen des Kapitels 4 EBM zum vollen Orientierungswert vergütet werden. Der Mehrbedarf der durch die hohen Leistungsanforderungen entsteht, ist seitens der Krankenkassen mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von voraussichtlich ca. 2,3 Mio. Euro zu finanzieren.
- Die förderungswürdigen Leistungen im hausärztlichen Bereich wurden mit einer Auszahlungsquote von 77,662 Prozent vergütet. Auch hier wurde das Gesamtbudget überschritten.
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Durchschnittlich 19 Prozent der unter die Mengensteuerung der Regelleistungsvolumen (RLV) bzw. qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) fallenden Leistungsmengen überschritten die festgesetzten RLV/QZV.
- Zum Ausgleich des hohen Leistungsbedarfs wurden Mittel aus Rückstellungen eingesetzt. Die Vergütung der RLV/QZV-überschreitenden Leistungsanteile konnte allerdings nur mit einer Auszahlungsquote von 10,332 Prozent des OW erfolgen.
- Die Mittel für die Honorierung der förderungswürdigen Leistungen im fachärztlichen Bereich reichten ebenfalls knapp nicht aus. Als Auszahlungsquote kam eine gleichmäßige Quotierung auf 95,405 Prozent zum Ansatz.
- Die Auszahlungsquoten für die zweckgebundenen förderungswürdigen Leistungen im Bereich der Dermatologie lag bei 98,518 Prozent.
- Die zweckgebundenen Förderungen zum ambulanten Operieren wurden unquotiert vergütet.
Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 257,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die entsprechend der Bundesvorgaben vorzunehmende Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:
Bereiche | Hausärzte | Fachärzte |
---|---|---|
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung | 257,2 Mio. € | |
Honorarfonds Labor | 19,6 Mio. € | |
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall | 6,6 Mio. € | |
Honorarfonds Hausarzt/Facharzt | 117,7 Mio. € | 113,2 Mio. € |
davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen | 107,3 Mio. € | 104,4 Mio. € |
davon: Honorarfonds Kinder- und Jugendheilkunde | 10,5 Mio. € |
|
davon: Honorarfonds genetisches Labor |
| 3,7 Mio. € |
davon: Honorarfonds PFG |
| 5,1 Mio. € |
Die Leistungen des Honorarfonds Labor konnten nur mit der ab diesem Quartal neuen Mindestquote von 85 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden. Auch für die im Zusammenhang mit einer Laborabrechnung stehenden Kostenpauschalen (GOP 40089 bis 40095 EBM) kam die Mindestquote zum Ansatz. Zur Absicherung der Mindestquote sind Stützungen von schätzungsweise knapp 2 Mio. Euro überwiegend aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich erforderlich.
Die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (Honorarfonds PFG) wurden zum vollen Orientierungspunktwert vergütet.
Die humangenetischen Leistungen des Honorarfonds „genetisches Labor“ mussten aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich mit voraussichtlich ca. 0,8 Mio. Euro gestützt werden, um die Mindestauszahlungsquote von rechnerisch 71,764 Prozent des OW zu garantieren.
Auszahlungsquoten
Zentrale Honorarfonds | Fondshöhe | Quoten |
---|---|---|
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall | 6,6 Mio. € | 100 % |
Honorarfonds Labor | 19,6 Mio. € | 85 % |
Hausärztliches Vergütungsvolumen
Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2025 | 117,7 Mio. € | Quoten |
---|---|---|
darunter: |
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Honorarfonds für die Kinder- und Jugendheilkunde | 13,6 Mio. € | 100 % |
Rückstellungen/Bereinigungen | -0,7 Mio. € |
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Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst) | -0,1 Mio. € |
|
Entnahme für den Strukturfonds | 0,3 Mio. € |
|
Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 4,2 Mio. € |
|
Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen | 103,2 Mio. € | 95 % |
Leistungsbezogene Honorarfonds | 0,5 Mio. € |
|
Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 0,02 Mio. € | 100 % |
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,02 Mio. € | 100 % |
Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen | 0,4 Mio. € | 85 % |
Fachärztliches Vergütungsvolumen
Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2025 | 113,2 Mio. € | Quoten | ||
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darunter: |
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Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) | 3,7 Mio. € | 71,764 % | ||
Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) | 5,1 Mio. € | 100 % | ||
Rückstellungen/Bereinigungen | -2,0 Mio. € |
| ||
Entnahme für den Strukturfonds | 0,3 Mio. € |
| ||
Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 17,1 Mio. € | |||
Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst) | 1,5 Mio. € | |||
Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik) | 0,5 Mio. € | |||
Leistungsbezogene Honorarfonds | 8,9 Mio. € |
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Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 1,1 Mio. € | 100 % | ||
Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie | 2,0 Mio. € | 71,764 % | ||
Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM | 1,7 Mio. € | 98,533 % | ||
Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) | 0,01 Mio. € | 95,584 % | ||
Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) | 0,4 Mio. € | 99,522 % | ||
Strukturpauschale konservative Augenheilkunde | 1,9 Mio. € | 73,419 % | ||
Vergütung der Balneophototherapie (GOP 10350 EBM) | 0,06 Mio. € | 100 % | ||
Vergütung der Kapselendoskopie (GOP 13425 bzw. 13426 EBM) | 0,007 Mio. € | 60,574 % | ||
Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit | 0,001 Mio. € | 100 % | ||
Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM) | 0,01 Mio. € | 100 % | ||
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,005 Mio. € | 100 % | ||
Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen | 0,6 Mio. € | 85 % | ||
Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM) | 1,0 Mio. € | 100 % | ||
Arztgruppenbezogene Honorarfonds | 3,5 Mio. € |
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Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie | 0,05 Mio. € | 75,263 % | ||
Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern | 0,001 Mio. € | 71,764 % | ||
Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt | 0,3 Mio. € | 73,980 % | ||
Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten | 2,5 Mio. € | 77,760 % | ||
Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird) | 0,1 Mio. € | 71,764 % | ||
Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie | 0,5 Mio. € | 81,678 % | ||
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen | 74,8 Mio. € |
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Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 123 Mio. Euro vergütet.
GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge Quartal I/2025 | Gesamt |
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Leistungen des ambulanten Operierens | 14,3 Mio. € |
Präventionsleistungen | 16,0 Mio. € |
Hautkrebsscreening | 2,4 Mio. € |
Wegepauschalen | 0,7 Mio. € |
Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherap. Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologische Therapie | 23,3 Mio. € |
Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM) | 2,9 Mio. € |
Dialysesachkosten | 16,0 Mio. € |
Zuschläge zur PFG | 1,3 Mio. € |
Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) | 1,8 Mio. € |
DMP | 10,6 Mio. € |
Mammographie-Screening | 2,6 Mio. € |
Hausarztzentrierte Versorgung | 0,3 Mio. € |
Onkologievereinbarung | 2,1 Mio. € |
Sozialpsychiatrievereinbarung | 1,3 Mio. € |
Schutzimpfungen | 2,4 Mio. € |
TSVG-Leistungen | 10,3 Mio. € |
Laborleistungen | 0,5 Mio. € |
Notfalldatenmanagement | 1,8 Mio. € |
Strahlentherapie | 3,9 Mio. € |
Kinder- und Jugendpsychiatrie | 1,2 Mio. € |
Kohärenztomographie | 1,7 Mio. € |
Kooperations- und Koordinationsleistungen Kap. 37 EBM | 1,3 Mio. € |
Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge | 4,6 Mio. € |
Versichertenentwicklung I/2025 zu I/2024
Erstmals seit über zehn Jahren sinkt im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg um 0,04 Prozent. Leichte Zuwächse verzeichnen die Betriebskrankenkassen und die Ersatzkassen. Diese Zuwächse gleichen die Verluste der anderen Krankenkassenarten nicht aus.
