Abrechnung

Kooperation mit Freier Arzt- und Medizinkasse endet

Abrechnung erfolgt künftig privat

Zum 30. September 2023 endet der seit Jahrzehnten bestehende Kooperationsvertrag mit der Freien Arztund Medizinkasse (FAMK). Leistungen zulasten der FAMK sind deshalb ab 1. Oktober 2023 nicht mehr über die KV Brandenburg abrechenbar.

Alle Versichertenkarten der FAMK verlieren spätestens ab dem 1. Oktober 2023 ihre Gültigkeit. Den Mitgliedern wird eine neue „FAMK-Card für Privatversicherte“ zugesendet. Eine Abrechnung ist dann nur noch über die privaten Gebührenordnungspositionen (GOÄ/GOP/GOZ) möglich.

Alle bis einschließlich 30. September 2023 erbrachten Behandlungsleistungen können noch wie bisher durch Angabe der Gebührenordnungsposition EBM im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung mit der KV Brandenburg abgerechnet werden.

Ab dem 1. Oktober 2023 erbrachte Leistungen sind unmittelbar mit den FAMK-versicherten Patienten abzurechnen. Diese sind ab dem vierten Quartal 2023 sowohl hinsichtlich der Abrechnung der ärztlichen Leistung als auch der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (fortan auf Privatrezept) allen anderen Privatversicherten gleichzustellen.