Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
Änderungen zum 1. Oktober 2023
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie (§ 135 Abs. 2 SGB V) wurde zum 1. Oktober 2023 überar-beitet und aktualisiert. Die fachliche Befähigung orientiert sich ab sofort an der Muster-Weiterbildungsordnung 2018.
Zudem wurden die fakultativ zu erbringenden schmerztherapeuti- schen Verfahren an die aktuellen Behandlungsstandards angepasst:
- Zusammenfassung einzeln aufgeführter invasiver Verfahren
- Hinzunahme neuer Behandlungsverfahren, z. B. die Einstellung und Befüllung von implantierten Medikamentenpumpen
- Erweiterung um komplementäre Verfahren (z. B. Akupunktur) und übende Verfahren (z. B. Progres- sive Muskelrelaxation)
- Wegfall operativer Therapien und Denervationsverfahren und / oder augmentativer Verfahren (§ 6 Abs. 2)
Für Ärztinnen und Ärzte mit einer bestehenden Genehmigung haben diese Änderungen keine Auswirkungen.
Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.