Qualitätssicherung

Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie

Änderungen zum 1. Oktober 2023

Die Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie (§ 135 Abs. 2 SGB V) wurde zum 1. Oktober 2023 überar-beitet und aktualisiert. Die fachliche Befähigung orientiert sich ab sofort an der Muster-Weiterbildungsordnung 2018.

Zudem wurden die fakultativ zu erbringenden schmerztherapeuti- schen Verfahren an die aktuellen Behandlungsstandards angepasst:

  • Zusammenfassung einzeln aufgeführter invasiver Verfahren
  • Hinzunahme neuer Behandlungsverfahren, z. B. die Einstellung und Befüllung von implantierten Medikamentenpumpen
  • Erweiterung um komplementäre Verfahren (z. B. Akupunktur) und übende Verfahren (z. B. Progres- sive Muskelrelaxation)
  • Wegfall operativer Therapien und Denervationsverfahren und / oder augmentativer Verfahren (§ 6 Abs. 2)

Für Ärztinnen und Ärzte mit einer bestehenden Genehmigung haben diese Änderungen keine Auswirkungen.

Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.

  • Ansprechpartner

    Fachbereich Qualitätssicherung
    Martin Spielhagen
    0331/23 09 370