Abrechnung

Quartalsabgabe: Erinnerung an die Frist zur Abgabe der Quartalsabrechnung III/2025

Die reguläre Frist zur Abgabe der Quartalsabrechnung III/2025 endete am 15. Oktober 2025.

Anträge auf Verlängerung der Abgabe der Abrechnung waren vorab schriftlich bei entsprechender Begründung möglich.

Für Praxen, deren Antrag genehmigt wurde, endet spätestens am 22. Oktober 2025 die Frist zur Abgabe der Quartalsabrechnung.

Abrechnungen, die nach dem 22. Kalendertag des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats eingehen, werden erst im Folgequartal bearbeitet.

Dies kann aufgrund der gültigen Honorarverteilung erhebliche Auswirkungen auf Ihr Praxishonorar haben. Daher bitten wir Sie eindringlich im eigenen Interesse, diese Frist unbedingt im Auge zu haben!