Verordnungen

Verordnungen von Arzneimitteln während eines stationären Aufenthalts

Wird ein Patient oder eine Patientin ins Krankenhaus eingewiesen oder ist eine stationäre Reha-Maßnahme geplant, entsteht häufig die Frage, wie in diesen Zeiten die Arzneimittelbereitstellung geregelt ist. Hier wird zwischen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen unterschieden:

Krankenhäuser sind für die vollständige Versorgung der Versicherten mit ihren Arzneimitteln zuständig. Dabei ist es unerheblich, welche Diagnose oder welcher Eingriff zur Aufnahme geführt hat. Beispielsweise stellt das Krankenhaus bei einer orthopädischen Operation auch das benötigte Insulin zur Verfügung.

Rehabilitationseinrichtungen versorgen Patientinnen und Patienten mit den Arzneimitteln, die mit dem Behandlungsleiden im Zusammenhang stehen. Nach einem Schlaganfall wird das Mittel gegen Osteoporose aus dem ambulanten Bereich zur Verfügung gestellt, kann also vom Orthopäden oder von der Hausarztpraxis verordnet werden.

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Grafik Arzneimittelverordnung