Zusätzliche Förderung für dringende TSS-Terminfälle
In Zeiten knapper medizinischer Ressourcen ist die gezielte Vermittlung von Terminen bei dringlichen Behandlungsanlässen eine wichtige Aufgabe. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, entsprechende Terminvergaben über die Terminservicestelle zu koordinieren.
Hierfür werden von den Praxen entsprechende Termine für die Vermittlung zur Verfügung gestellt. Die Verpflichtung zur Meldung von Terminen an den 116117-Terminservice ergibt sich unter anderem aus dem Sicherstellungsstatut der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB). Aufgrund der hohen Nachfrage, entsteht insbesondere bei der Übernahme von über die Terminservicestelle (TSS) vermittelten dringenden Fällen, den sogenannten „TSS-Terminfällen“, ein zusätzlicher Terminbedarf.
Zusatz-Zuschläge zwischen zehn und 30 Euro
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage werden wir eine zusätzliche Förderung der TSS-Terminfälle einführen. Ab dem III. Quartal 2025 wird ein zusätzlicher Zuschlag in Höhe von 10 Euro pro Behandlungsfall im TSS-Terminfall zu den im EBM vorgesehenen Zuschlägen vorgenommen.
Aufgrund der enormen Terminanfrage und den vergleichbar geringen Versorgungsangeboten wird für Internisten mit Schwerpunkt Rheumatologie bzw. Gastroenterologie und Dermatologen der Zuschlag auf 30 Euro je Patient erhöht.
Um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen und die Fördermittel bedarfsgerecht ausschöpfen zu können, bitten wir die Arztpraxen darum, freie Termine zeitnah zu melden bzw. im 116117-Terminservice einzustellen.
Seitens der Arztpraxen ist nichts weiter zu beachten. Die Zuschläge werden in der Abrechnung von der KVBB zu den TSS-Terminfällen zugesetzt.
Die Maßnahme wird aus Strukturfondsmitteln finanziert und ist vorerst auf vier Quartale bzw. bis zum Aufbrauchen der gewidmeten Mittel von knapp 300.000 Euro begrenzt.
Der TSS-Akutfall ist von der zusätzlichen Förderung ausgenommen, da hier in der Regel ausreichend Termine zur Verfügung stehen.