Darmkrebsfrüherkennung

Versicherte haben ab dem Alter von 50 Jahren einen Anspruch auf Leistungen zur Darmkrebsfrüherkennung.

Zum Darmkrebsfrüherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen gehören neben der Beratung der Test auf occultes Blut im Stuhl und eine präventive Koloskopie.

Die gesetzlichen Krankenkassen laden ihre Versicherten im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren zur Darmkrebsfrüherkennung ein und informieren sie ausführlich über dieses Früherkennungsprogramm.

Der Anspruch auf ein Beratungsgespräch über Informationen zum Früherkennungsprogramm und das kolorektale Karzinom gilt für alle gesetzlich Versicherten ab 50 Jahren und ist mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01740 EBM einmal im Leben des Versicherten berechnungsfähig.

 Versicherte Personen (Männer und Frauen) ab dem Alter von 50 Jahren können zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle zwei Jahre durchgeführt wird und einer Koloskopie entscheiden.

 Überblick über weitere Leistungen der Darmkrebsfrüherkennung

GOP

Bezeichnung

Anspruchsalter

Frequenz

Bemerkung

Bewertung*

01737

Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahme- systems inkl. Beratung

 

ab Vollendung des 50. Lebensjahrs

 

 

 

 einmal alle zwei Jahre

 

 

 

 

 

 

 

bei Männern und Frauen nur, wenn keine Koloskopie durchgeführt wurde

 

57 Punkte

01738

Automatisierte quantitative immunologische Bestimmung von occultem Blut im Stuhl (iFOBT)

 

63 Punkte

01741

Koloskopie

 

 

höchstens zwei Koloskopien, ab dem 65. Lebensjahr gilt als zweite Früherkennungs-
koloskopie

 

1.765 Punkte

 *Orientierungswert 2025 12,3934 Cent

Abrechnungshinweis:

Die GOP 01737 EBM beinhaltet die

  • Ausgabe und Rücknahme des Stuhlprobenentnahmesystems,
  • die damit zusammenhängende Beratung und
  • Veranlassung einer Untersuchung auf occultes Blut im Stuhl mittels quantitativen immunologischen Testes (iFOBT)

Abrechnen können die GOP 01737 EBM folgende Fachgruppen: Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Hautärzte, Internisten, Urologen. (Den vollständigen Vertragstext des Abschnitts II. der organisierten Krebsfrüherkennungs-Richtlinien finden Sie hier).

Die Untersuchung auf Blut im Stuhl, bei Vorliegen einer entsprechenden kurativen Diagnose, ist nach der:

  • GOP 32457 EBM mittels quantitativer immunologischer Bestimmung (nur mit vorheriger Genehmigung durch die KVBB)

abzurechnen.

Hinweis:
Eine Genehmigung zur Abrechnung der GOP 01738 kann ausschließlich Ärzten erteilt werden, die gemäß der Präambel 12.1 Nr. 1 EBM (Laborärzte) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.