Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung
Bislang wurde die Früherkennungsuntersuchung für Gebärmutterhalskrebs in der Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL) geregelt.
Anfang 2020 startete das organisierte Krebsfrüherkennungsprogramm (oKFE) von Zervixkarzinomen. Entsprechend wurde eine neue Richtlinie für die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) formuliert. Die grundsätzliche Anspruchsberechtigung zur Teilnahme am organisierten Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen haben gesetzlich krankenversicherte Frauen ab einem Alter von 20 Jahren.
Die Richtlinien finden Sie hier:
Nach der oKFE-RL obliegt es nunmehr den jeweiligen Krankenkassen alle fünf Jahre, mit Erreichen der Anspruchsberechtigung, bis zum 65. Lebensjahr Einladungen für dieses Vorsorgeprogramm zu verschicken.
Hinweis:
Unabhängig der Einladung der Krankenkassen haben gesetzlich krankenversicherte Frauen den Anspruch ab dem Alter von 20 Jahren, unter Beachtung des vorgesehenen Leistungsumfanges und zudem über das 65. Lebensjahr hinaus, die jeweilige Untersuchung wahr zunehmen. Eine obere Altersgrenze für die Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm gibt es nicht.
(III. Abschnitt § 3 Absatz 3 und 4 und § 8 oKFE)
Patientinnen zwischen 20 und 34 Jahren haben jährlich den Anspruch auf eine klinische Untersuchung mit Abstrichentnahme (Zytologie) im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennung (oKFE).
Ab 35 Jahren können Patientinnen alle 3 Jahre eine klinische Untersuchung mit einer Ko-Testung (HPV und Zytologie) in Anspruch nehmen.
Berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen:
GOP | Bezeichnung | Intervall | Bewertung * |
Früherkennungsuntersuchung nach KFE-RL | |||
01760 | Klinische Untersuchung ohne Abstrichentnahme |
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| jährlich | 159 Punkte | |
Früherkennung des Zervixkarzinoms nach oKFE-RL | |||
01761 | Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit Abstrichentnahme |
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| jährlich | 216 Punkte | |
| alle 3 Jahre | 215 Punkte |
*aktueller Orientierungspunktwert für 2025: 12,3934 ct
Hinweis:
Für gesetzlich krankenversicherte Frauen ab 35 besteht in den Kalenderjahren, in denen sie keinen Anspruch auf Untersuchungen nach der oKFE haben, der Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung (ohne Zytologie) nach der „alten“ Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL).
Gynäkologen können bei Patientinnen, die in einem Jahr eine der beiden Früherkennungsuntersuchungen erhalten haben, im folgenden Kalenderjahr die jeweils andere Früherkennungsuntersuchung durchführen und abrechnen.
Frauen, die sich einer Totalhysterektomie unterziehen mussten, können die Leistungen der oKFE-RL (Abstrich) nicht in Anspruch nehmen. Sie haben jedoch Anspruch auf die jährliche klinische Untersuchung nach KFE-RL.
Für die Abklärungsdiagnostik sieht die oKFE-RL, abhängig von dem Ergebnis der Untersuchung aus dem Primärscreening, bei auffälligen Befunden altersdifferenzierte Behandlungspfade vor (Teil III. C. § 7 der oKFE-RL). In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann von den vorgegebenen Abklärungsalgorithmen abgewichen werden.
Berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen:
GOP | Bezeichnung | Intervall | Bewertung * |
Abklärungsdiagnostik nach oKFE-RL | |||
01764 | Abklärungsdiagnostik mit Abstrichentnahme, Befundmitteilung und diesbezügliche Beratung |
| 93 Punkte |
01765 | Abklärungskolposkopie (genehmigungspflichtig) | 728 Punkte |
*aktueller Orientierungspunktwert für 2025: 12,3934 ct
Im Rahmen der Abklärung auffälliger Befunde ist nach Vorgabe (Abklärungsalgorithmen) eine Differenzialkolposkopie (Abklärungskolposkopie) durchzuführen. Die Überweisung einer Patientin zur Kolposkopie erfolgt mittels Muster 6 mit der Kennzeichnung „präventiv“.
Berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen für die genehmigungspflichtigen Laborleistungen:
GOP | Bezeichnung | Intervall | Bewertung* |
Primärscreening | |||
01762 | Zytologische Untersuchung (20-34 Jahre) | jährlich | 81 Punkte |
01762 | Zytologische Untersuchung (ab 35 Jahren) | Alle 3 Jahre | 81 Punkte |
01763 | HPV | Alle 3 Jahre | 168 Punkte |
Abklärungsdiagnostik je nach Algorithmus | |||
01766 | Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RL |
| 288 Punkte |
01767 | HPV Test (Genotypisierung) bei auffälligem Befund im Primärscreening | 168 Punkte | |
01768 | Histologie bei Abklärungskolposkopie | 248 Punkte | |
01769 | Zuschlag z. GOP 01763 und 01767 für die Genotypisierung auf HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18 bei einem positiven Nachweis von High-Risk-HPV-Typen |
| 168 Punkte |
*aktueller Orientierungspunktwert für 2025: 12,3934 ct
Die elektronische Dokumentationspflicht für die Krebsfrüherkennungsuntersuchung nach oKFE-RL ist seit dem 1.10.2020 obligater Bestandteil der Leistungserbringung. Die Übermittlung erfolgt per elektronischer Datei an die KVBB zum Quartalsende gemeinsam mit der Abrechnungsdatei.
Fristen zur Übermittlung der Dokumentationen:
Quartal | Übermittlungsfrist |
1. Quartal | 15. Mai |
2. Quartal | 15. August |
3. Quartal | 15. November |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres |
Bis zum 15. März des Folgejahres ist Jahreskorrekturfrist |
FAQ zu KFE-RL und oKFE-RL ab 01.01.2020