Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung

Bislang wurde die Früherkennungsuntersuchung für Gebärmutterhalskrebs in der Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL) geregelt.

Anfang 2020 startete das organisierte Krebsfrüherkennungsprogramm (oKFE) von Zervixkarzinomen. Entsprechend wurde eine neue Richtlinie für die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) formuliert. Die grundsätzliche Anspruchsberechtigung zur Teilnahme am organisierten Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen haben gesetzlich krankenversicherte Frauen ab einem Alter von 20 Jahren.

Die Richtlinien finden Sie hier:

oKFE-RL und KFE-RL

Nach der oKFE-RL obliegt es nunmehr den jeweiligen Krankenkassen alle fünf Jahre, mit Erreichen der Anspruchsberechtigung, bis zum 65. Lebensjahr Einladungen für dieses Vorsorgeprogramm zu verschicken.

Hinweis:

Unabhängig der Einladung der Krankenkassen haben gesetzlich krankenversicherte Frauen den Anspruch ab dem Alter von 20 Jahren, unter Beachtung des vorgesehenen Leistungsumfanges und zudem über das 65. Lebensjahr hinaus, die jeweilige Untersuchung wahr zunehmen. Eine obere Altersgrenze für die Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm gibt es nicht.

(III. Abschnitt  § 3 Absatz 3 und 4 und § 8 oKFE)

Patientinnen zwischen 20 und 34 Jahren haben jährlich den Anspruch auf eine klinische Untersuchung mit Abstrichentnahme (Zytologie) im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennung (oKFE).

Ab 35 Jahren können Patientinnen alle 3 Jahre eine klinische Untersuchung mit einer Ko-Testung (HPV und Zytologie) in Anspruch nehmen.

Berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen:

GOP

Bezeichnung

Intervall

Bewertung *

Früherkennungsuntersuchung nach KFE-RL

01760

Klinische Untersuchung ohne Abstrichentnahme

 

 

 
  • ab 35 Jahren
jährlich 159 Punkte

Früherkennung des Zervixkarzinoms nach oKFE-RL

01761

Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit Abstrichentnahme

 

 

 
  • 20-34 Jahre (Zytologie)
jährlich 216 Punkte
 
  • ab 35 Jahren (Zytologie und HPV)

alle 3 Jahre
(Kalenderjahre)

215 Punkte

*aktueller Orientierungspunktwert für 2025: 12,3934 ct

Hinweis:

Für gesetzlich krankenversicherte Frauen ab 35 besteht in den Kalenderjahren, in denen sie keinen Anspruch auf Untersuchungen nach der oKFE haben, der Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung (ohne Zytologie) nach der „alten“ Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL).

Gynäkologen können  bei Patientinnen, die in einem Jahr eine der beiden Früherkennungsuntersuchungen erhalten haben, im folgenden Kalenderjahr die jeweils andere Früherkennungsuntersuchung durchführen und abrechnen.

Frauen, die sich einer Totalhysterektomie unterziehen mussten, können die Leistungen der oKFE-RL (Abstrich) nicht in Anspruch nehmen. Sie haben jedoch Anspruch auf die jährliche klinische Untersuchung nach KFE-RL.

Für die Abklärungsdiagnostik sieht die oKFE-RL, abhängig von dem Ergebnis der Untersuchung aus dem Primärscreening, bei auffälligen Befunden altersdifferenzierte Behandlungspfade vor (Teil III. C. § 7 der oKFE-RL). In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann von den vorgegebenen Abklärungsalgorithmen abgewichen werden.

Berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen:

GOP

Bezeichnung

Intervall

Bewertung *

Abklärungsdiagnostik nach oKFE-RL

01764

Abklärungsdiagnostik mit Abstrichentnahme, Befundmitteilung und diesbezügliche Beratung

 

Abklärungs- algorhythmen

93 Punkte

01765

Abklärungskolposkopie (genehmigungspflichtig)

728 Punkte

*aktueller Orientierungspunktwert für 2025: 12,3934 ct

Im Rahmen der Abklärung auffälliger Befunde ist nach Vorgabe (Abklärungsalgorithmen) eine Differenzialkolposkopie (Abklärungskolposkopie) durchzuführen. Die Überweisung einer Patientin zur Kolposkopie erfolgt mittels Muster 6 mit der Kennzeichnung „präventiv“.

Berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen für die genehmigungspflichtigen Laborleistungen:

GOP

Bezeichnung

Intervall

Bewertung*

                                                                Primärscreening

01762

Zytologische Untersuchung

(20-34 Jahre)

jährlich

81 Punkte

01762

Zytologische Untersuchung

(ab 35 Jahren)

Alle 3 Jahre

81 Punkte

01763

HPV

Alle 3 Jahre

168 Punkte

Abklärungsdiagnostik  je nach Algorithmus

01766

Zytologische Untersuchung gemäß Teil  III. C. § 7 der oKFE-RL

 

 

Abklärungs- algorhythmen

288 Punkte

01767

HPV Test (Genotypisierung) bei auffälligem Befund im Primärscreening

168 Punkte

01768

Histologie bei  Abklärungskolposkopie

248 Punkte

01769

Zuschlag  z. GOP 01763 und 01767 für die Genotypisierung auf HPV-Typ 16 und HPV-Typ 18 bei einem positiven Nachweis von High-Risk-HPV-Typen

 

168 Punkte

*aktueller Orientierungspunktwert für 2025: 12,3934 ct

Die elektronische Dokumentationspflicht für die Krebsfrüherkennungsuntersuchung nach oKFE-RL ist seit dem 1.10.2020 obligater Bestandteil der Leistungserbringung. Die Übermittlung erfolgt per elektronischer Datei an die KVBB zum Quartalsende gemeinsam mit der Abrechnungsdatei.

Fristen zur Übermittlung der Dokumentationen:

Quartal

Übermittlungsfrist

1. Quartal

15. Mai

2. Quartal

15. August

3. Quartal

15. November

4. Quartal

28. Februar des Folgejahres

Bis zum 15. März des Folgejahres ist Jahreskorrekturfrist

FAQ zu KFE-RL und oKFE-RL ab 01.01.2020

FAQ der KBV zum Thema