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Pressemitteilungen

Daten und Fakten

Aktuell nehmen 3.920 Ärzte an der ambulanten medizinischen Versorgung im Land Brandenburg teil. (Die aufgeführten Arztzahlen entsprechen realen Personen. Seit 2007 können Ärzte auch in Teilzeit tätig werden, so dass sich die tatsächliche Versorgung abweichend darstellen kann.)

Freiberuflich in eigener Niederlassung sind 2.718 Ärzte tätig, 809 sind als angestellte Ärzte in Einrichtungen (d.h. in Medizinischen Versorgungszentren und Ärztehäusern) und 412 als Angestellte in Arztpraxen tätig*.

Bei einer Einwohnerzahl von 2.521.893 (Stand 31.12.2019) betreut somit jeder dieser Ärzte statistisch rund 643 Einwohner; speziell auf die Hausärzte bezogen sind es sogar rund 1.534 Einwohner pro Hausarzt.

Zusätzlich sind 266 Ärzte zur Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen ermächtigt. Dies sind in der Regel Krankenhausärzte, die spezielle Leistungen in begrenztem Umfang erbringen.

Die ambulante medizinische Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Im Land Brandenburg kümmern sich 1.644 Hausärzte (Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätige Internisten und Praktische Ärzte) und 2.276 Fachärzte um die Gesundheit der Bevölkerung. Den Stand der Versorgung können Sie unter Versorgungssituation einsehen.

Neben den ambulant tätigen Ärzten nehmen insgesamt 410 Psychologische Psychotherapeuten und 147 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an der Versorgung der Bevölkerung teil.

Das Durchschnittsalter aller brandenburgischen Vertragsärzte beträgt 54,4 Jahre. Eine differenzierte Betrachtung der Altersstruktur in den beiden Versorgungsbereichen zeigt jedoch gravierende Unterschiede erkennen: So sind 33,6 Prozent der Hausärzte 60 Jahre und älter, bei den Fachärzten sind dies 29,2 Prozent.

Jeder ambulant im Land Brandenburg tätige Arzt und Psychotherapeut ist Mitglied der KV Brandenburg (KVBB). Als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie zum einen Interessenvertreter dieser Ärzte und Psychotherapeuten und zum anderen mit hoheitlichen Aufgaben betraut, die ihr per Sozialgesetzbuch übertragen wurden. Sie ist dafür verantwortlich, dass wohnortnah, flächendeckend und rund um die Uhr die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt wird.

*Ärzte mit gleichzeitiger Zulassung und Anstellung werden doppelt gezählt

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