Pressemitteilung Berufspolitik

Kassenärztliche Vereinigungen leben Demokratie

In der Ärzte Zeitung erschien am 4. August 2023 ein Interview mit der Brandenburgischen Gesundheitsministerin Frau Ursula Nonnemacher unter der Überschrift: „Die Selbstverwaltung ist für unsere Demokratie ein Problem“.

Die KVBB möchte hierzu folgende Punkte richtigstellen bzw. ihre Sichtweise erläutern.

1. Zur Aussage von Frau Nonnemacher: „Die Zulassung von Ärzten und die Vergabe von Arztsitzen ist in Deutschland bundesgesetzlich so geregelt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) darüber autonom entscheiden dürfen. Als Länder haben wir weder ein Initiativ noch ein Vetorecht.“ 

Richtig ist vielmehr (KVBB): Zunächst fallen Zulassungen in den Zuständigkeitsbereich des Zulassungsausschusses. Dies ist ein eigenständiges Organ, paritätisch mit niedergelassenen Ärzten und Vertretern der Krankenkassen besetzt. Zudem nehmen Patientenvertreter und Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) an diesen Sitzungen teil. Dieser Ausschuss setzt die Bedarfsplanungen (Planung der ambulanten Medizin) u. a. auf der Basis von Vorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) um.

Bei den konkreten Zulassungsfragen handelt es sich also keinesfalls um die Hoheit der KVBB, ob, wann und wo ein Arztsitz entsteht bzw. besetzt wird, sondern die Sitze werden aufgrund von Beschlüssen von unabhängigen Vertretern der ambulanten Ärzteschaft und Vertretern der Krankenkassen beschlossen. Dies auf Basis von Bundesgesetzen und Beschlüssen des GBA - an die sich dieses Gremium halten muss. Die KVBB stellt die Geschäftsstelle, bereitet die Daten auf und Sitzungen vor - vielleicht kommt daher das Missverständnis, dass die KVBB über die Schaffung oder Besetzung von Arztsitzen entscheidet.

2. Zur Aussage von Frau Nonnemacher: „Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist extrem komplex, wird von niemandem mehr verstanden und ist auch für unsere Demokratie ein Problem. Denn als das für Gesundheit zuständige Mitglied dieser Landesregierung habe ich tatsächlich keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Zuteilung von Ärzten in der ambulanten Versorgung.“

Richtig ist vielmehr (KVBB): Gerade in Bezug auf sog. „Sonderbedarfe“ hat der Zulassungsausschuss in den vergangenen Jahren immer wieder zusätzliche Stellen geschaffen. Die Zahlen hierzu hat die KVBB erst vor kurzem an das MSGIV übermittelt. So wurden in den vergangenen 5 Jahren mehr als 300 Sonderbedarfe in den verschiedensten Fachrichtungen durch den Zulassungsausschuss genehmigt. Tatsache ist außerdem, dass Brandenburg ohnehin schon mit einer unterfinanzierten ambulanten Medizin, vor allem im fachärztlichen Bereich, zu kämpfen hat. Werden weitere Arztsitze geschaffen, ohne zusätzliche Finanzierung, dann wird die Vergütung der bereits arbeitenden Ärztinnen und Ärzten geringer, denn deren „Finanzierungstopf“ ist gedeckelt.

Ob und wann sich letztendlich eine Ärztin oder Arzt für eine Arbeit in der ambulanten Versorgung entscheidet, hängt neben der Attraktivität der Rahmenbedingungen, wie z. B. Arbeitsplätze für Partner oder das Kita/Schul-Angebot, natürlich auch von der Vergütung ab. Es ist daher nicht überall notwendig, weitere Arztsitze zu schaffen - es gibt in Brandenburg bereits 500 freie Sitze.

Vielmehr sollten durch die Gesundheitspolitik Rahmenbedingungen geschaffen werden, in denen die Arbeit als ambulant tätige Ärztin oder Arzt anerkannt und auch noch attraktiv ist, um weiter durchgeführt zu werden.

Nicht umsonst ist innerhalb der ambulant tätigen Ärzteschaft in den letzten 2 Jahren der Frust gewachsen. Man könnte meinen, dass der Politik, insbesondere dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Probleme der ambulanten Versorgung nicht bekannt sind, zumindest wird die Krankenhaus-Reform und die damit einhergehende ambulant stationäre Verzahnung bisher nur aus der Sicht des stationären Sektors gedacht. Im Koalitionsvertrag wird die ambulante Versorgung noch nicht einmal erwähnt.

„Woher die Gesundheitsministerin ableitet, dass durch die Selbstverwaltung eine Gefährdung der Demokratie entsteht, will mir und meinen Vorstandskollegen auch bei längerem Nachdenken nicht einfallen. Vielmehr ist die Selbstverwaltung, und dass seit nunmehr 100 Jahren, erfolgreich gelebte Demokratie!“, stellt die Vorstandsvorsitzende der KVBB, Frau Steiniger, klar