Verträge

AOK-Hausarztvertrag

 

Hautkrebs-Screening und Gesundheits-Check auch 2021

Auch im Jahr 2021 werden die Module Hautkrebs-Screening und Gesundheits-Check im Rahmen des Hausarztvertrages mit der AOK fortgesetzt.

Erneut wurde die Vergütung für die einmal jährlich durchführbaren Untersuchungen analog zur Entwicklung des Orientierungspunktwertes angepasst:

  • Screening (SNR 01745H)
    von 27,80 Euro auf 28,14 Euro für die Frühdiagnostik von Hautkarzinomen bei Versicherten zwischen 18 und 35 Jahren und
  • Modul Gesundheits-Check (SNR 95056)
    von 36,91 Euro auf 38,02 Euro für den Gesundheits-Check bei Versicherten zwischen 18 und 35 Jahren

Sie nehmen noch nicht am Hausarztvertrag der AOK teil?
Auf der Website der KVBB finden Sie unter der Rubrik Verträge einen Link zur Teilnahmeerklärung, die Sie ausgefüllt per Fax an die KVBB senden können. Dort finden Sie auch die Selbsterklärung zur Erfüllung des Moduls Servicestandard. Wenn Sie die dort gelisteten Anforderungen, z. B. hinsichtlich der Sprechstundenzeiten und eines Terminerinnerungssystems, erfüllen und pro Quartal mindestens 200 eingeschriebene Patienten betreuen, erhalten Sie ohne gesonderte Abrechnung 200 Euro je Quartal. In den Hausarztvertrag können Sie sich aber auch einschreiben, wenn Sie nicht am Modul Servicestandard teilnehmen wollen.

Der Hausarzt übernimmt bei der Versorgung der eingeschriebenen Versicherten die Funktion des Koordinators und begleitet die Patienten durch das Versorgungssystem. Dies umfasst neben der hausärztlichen Betreuung die Koordination der fachärztlichen und der Krankenhausbehandlung sowie die Koordination von Verordnungen, insbesondere von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenfahrten und häuslicher Krankenpflege (veranlasste Leistung). Überweisungen zur Mit- oder Weiterbehandlung werden gezielt ausgestellt und wenn nötig, der Patient auch bei der Terminvereinbarung unterstützt.

Für den besonderen Koordinierungsaufwand bei der Betreuung der eingeschriebenen Versicherten erhalten Sie eine Grundpauschale in Höhe von 5 Euro je Behandlungsfall (SNR 95051).

Jährlich werden mit der AOK Zielquoten zur Versorgungssteuerung (Arzneimittelzielquoten) vereinbart, bei deren Erreichung Sie bis zu 2.000 Euro pro Jahr erhalten können. Die Zielquoten für das Jahr 2021 befinden sich noch in der Abstimmung mit der AOK. Sobald diese geeint sind, werden wir Sie darüber informieren.

Wir würden uns freuen, auch Sie bald als Teilnehmer am Hausarztvertrag begrüßen zu dürfen.

Den aktualisierten Hausarztvertrag und die o.g. Formulare finden Sie im geschützten Bereich unserer Website unter der Rubrik Verträge der KVBB.

  • Ansprechpartner

    Mitgliederservice / Abrechnungsberatung

    0331/2309-100

     

    Fachbereich Qualitätssicherung

    0331/23 09 376

     

    Fachbereich Verträge