Langfristiger Heilmittelbedarf

Diagnoseliste wurde um Erkrankungen der Atmung erweitert

Der Gemeinsame Bundesausschuss ergänzt die Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie. Dementsprechend wird die Diagnoselisteliste des langfristigen Heilmittelbedarfs um folgende Erkrankungen die Atmung betreffend erweitert. Die Änderungen werden ab 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

ICD-10

Diagnose

Diagnosegruppe

Physiotherapie

J84.10

 

J84.80

Sonstige interstitielle Lungenerkrankungen mit Fibrose

 

Sonstige näher bezeichnete interstitielle

Lungenerkrankungen

AT

Quelle: Heilmittel-Richtlinie, Anlage 2 Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf, Stand: 1. Oktober 2024