Knappschaft: Verträge Kinderfrüherkennung aktualisiert
Die bei der KBV angesiedelte Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung aktualisiert mit Wirkung zum 01.04.2023 die mit der KNAPPSCHAFT geschlossenen Verträge über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) und J2.
Anlässlich der Umstellung der Rechtsgrundlage von bislang § 73c SGB V auf § 140a SGB V konnte die KBV eine Anhebung der Vergütung von 53 € auf jeweils 57 € erreichen:
U10 /U11
GOP | Leistung | Vergütung |
81102 | Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U10 | 57 € |
81120 | Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U11 | 57 € |
J2
GOP | Leistung | Vergütung |
81121 | Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2 | 57 € |
Für die Verwendung der Dokumentationsunterlagen wird eine Sachkostenpauschale zugunsten des BVKJ erhoben, die nun auf 1,7 % der jeweiligen Vergütungen angehoben wird.
Für beide Verträge wurden umfassende Aktualisierungen zur Teilnahmeerklärung der Versicherten vorgenommen. Diese finden Sie finden Sie hier.
Wie die KBV mitgeteilt hat, befinden sich beide Nachträge derzeit im Unterschriftsverfahren.