Verträge

Knappschaft: Verträge Kinderfrüherkennung aktualisiert

Die bei der KBV angesiedelte Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung aktualisiert mit Wirkung zum 01.04.2023 die mit der KNAPPSCHAFT geschlossenen Verträge über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) und J2.

Anlässlich der Umstellung der Rechtsgrundlage von bislang § 73c SGB V auf § 140a SGB V konnte die KBV eine Anhebung der Vergütung von 53 € auf jeweils 57 € erreichen:

U10 /U11

GOP

Leistung

Vergütung

81102

Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U10

57 €

81120

Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U11

57 €

J2

GOP

Leistung

Vergütung

81121

Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2

57 €

Für die Verwendung der Dokumentationsunterlagen wird eine Sachkostenpauschale zugunsten des BVKJ erhoben, die nun auf 1,7 % der jeweiligen Vergütungen angehoben wird.

Für beide Verträge wurden umfassende Aktualisierungen zur Teilnahmeerklärung der Versicherten vorgenommen. Diese finden Sie finden Sie hier.

Wie die KBV mitgeteilt hat, befinden sich beide Nachträge derzeit im Unterschriftsverfahren.

  • Ansprechpartner

    Abrechnungsberatung
    0331/23 09 100

    Fachbereich Qualitätssicherung

    Fachbereich Verträge