Neue TI-Finanzierung: BMG gibt Anpassungen bekannt
Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum 1.September 2023 die neue TI-Finanzierung angepasst. Um die volle TI-Finanzierungspauschale zu erhalten, müssen Sie der KV nachweisen, dass Sie die folgenden Anwendungen einsetzen können. Für den Nachweis hat die KVBB jetzt eine Online-Eigenerklärung im Abrechnungs-/Mitgliederportal bereitgestellt.
Nachweis von Anwendungen:
- Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
- elektronische Patientenakte (ePA)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), der Nachweis gegenüber der KV ist erst im 4. Quartal darzulegen
- ab dem 1. März 2024: elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen
Ausnahme: Die KVBB hat folgende Fachgruppen von den Anwendungen NFDM, eMP, eAU und eRezept ausgenommen, da diese die Anwendungen im Versorgungskontext nicht nutzen: psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten, Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizin und Pathologie, Ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin.
Anpassung der Höhe der Pauschalen
Praxen mit mehr als neun Ärzten oder Psychotherapeuten erhalten eine höhere TI-Pauschale. Die Pauschale steigt abhängig von der Zahl der weiteren Ärzte stufenweise um einen festen Betrag an. Maßgeblich für die Zählung sind dabei nicht mehr die kumulierten Vollzeitäquivalente sondern die Anzahl der Ärzte. Nähere Informationen finden Sie hier.
PVS Umstellung
Sollten Sie seit Juli 2023 einen Wechsel Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) beauftragt haben, teilen Sie uns dies bitte unter Anlage der Auftragsbestätigung per E-Mail an online@kvbb.de mit. Eine Kürzung der TI-Pauschale aufgrund von fehlenden Anwendungen kann dann bis zum Ende des ersten Quartals 2024 ausgesetzt werden.
Wie erfasst die KVBB meine TI-Ausstattung?
Das Online Formular „Eigenerklärung zur TI-Finanzierung“ steht im Abrechnungsportal bereit. Neben Ihrer Abrechnungen können Sie uns nun auch mitteilen, welche vorgegebenen TI-Anwendungen und TI-Hardware in Ihren Haupt- und Nebenbetriebsstätten vorhanden sind. Informationen zur Eigenerklärung stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Ärzte und Psychotherapeuten, welche Ihre Eigenerklärung bis zum 6. Oktober 2023 über das Abrechnungsportal an die KVBB übermittelt haben, werden sicher für die Auszahlung der TI-Pauschale für das 3. Quartal 2023 berücksichtigt. Bei später eingereichten Eigenerklärungen, kann es sein, dass eine Zahlung der TI-Finanzierung für das 3. Quartal 2023 erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.