Verträge Qualitätssicherung

Neuer Behandlungsvertrag mit BARMER für chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) ab 1. Juli 2025

Alle Versicherten der BARMER mit Colitis ulcerosa, Morbus Crohn oder Colitis indeterminata können ab sofort an einem Versorgungsprogramm teilnehmen, das eine auf den individuellen Krankheitsverlauf abgestimmte, qualitätsgesicherte und passgenaue Behandlung ihrer Erkrankung ermöglicht. So sollen insbesondere die Krankheitsaktivität zur bestmöglichen Prognose für Lebenserwartung und -qualität verringert, die Notwendigkeit von stationären oder Notfallbehandlungen reduziert und die Lebensqualität verbessert werden.

Das Formular zur Einschreibung der Versicherten, die zugehörigen Patienteninformationen und die Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes finden Sie auf der Homepage der KVBB.

Teilnahme und Aufgaben

Teilnahmeberechtigt sind Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Internistinnen und Internisten mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie oder mit der Genehmigung zur Durchführung der präventiven Koloskopie, soweit sie

  • ein gültiges Zertifikat „CED Schwerpunktpraxis im bng“ oder
  • die Betreuung von > 50 CED-Patienten (GKV) pro Jahr/Praxis in mindestens einem Jahr ab 2018
  • die Teilnahme an Fortbildungen zum Thema CED mit mindestens 6 CME-Punkten pro Jahr nachweisen und
  • regelmäßig an einem Qualitätszirkel zu diesem Vertrag teilnehmen.

Fakultativ ist die Unterstützung durch eine CED-Fachassistenz (FACED) oder eine CED-Versorgungsassistenz möglich.

Neben der Beratung und Einschreibung der Versicherten übernehmen die teilnehmenden Vertragsärztinnen und -ärzte insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Terminvergabe innerhalb von 14 Tagen, bei einem Schub innerhalb von drei Tagen,
  • Festlegung der einzelnen Therapieschritte, insbesondere der Arzneimitteltherapie sowie Vereinbarung spezieller Therapieziele,
  • Prüfung der Möglichkeiten zur leitliniengerechten, stufenweisen Therapieeskalation mittels Dosisanpassung, Anpassung der Dosierintervalle und Einsatz von Kombinationstherapien vor Einsatz von Biologika; die Therapiefreiheit des Vertragsarztes bleibt unberührt,
  • umfassende Beratung des Patienten über den weiteren Behandlungsplan inklusive möglicher Neben- und Wechselwirkungen der verordneten Medikamente, Aushändigung eines schriftlichen Medikationsplans und ggf. geeigneter Informationsmaterialien,
  • engmaschige Verlaufskontrolle der Systemtherapie durch verschiedene präparatespezifische Untersuchungen (bspw. Differentialblutbild, Leberwerte),
  • bei Nichterreichen der Zielwerte Therapieanpassung gemäß Leitlinienvorgaben (z. B. Dosissteigerung, Verminderung der Dosisintervalle, Einleiten einer Kombinationstherapie oder den Wechsel der Therapie),
  • (e)Arztbrief an den mitbehandelnden Hausarzt spätestens 14 Tage nach Behandlungstermin mit den Untersuchungsergebnissen und Diagnosen inklusive weitergehenden Behandlungsempfehlungen nach aktuellem Medikationsplan,
  • umfassende Beratung des Patienten durch den teilnehmenden Vertragsarzt oder durch eine CED-Versorgungsassistenz z. B. zu Impfplanung, Ernährung und psychosoziale und ggf. sozialrechtliche Aspekte der Erkrankung,
  • Information des Patienten zur unterstützenden digitalen Anwendung „My TARGET“.

Vergütung

Leistung

Vergütung

SNR

Versorgungspauschale CED

Führen des Versicherten durch das CED-Programm und Wahrnehmung der Aufgaben

(Voraussetzung: mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt)

15 Euro

je Behandlungsfall

 

93000

Strukturierte Patientenbegleitung durch CED-Assistenz

(Voraussetzung: mindestens ein Kontakt; ggf. auch per Videosprechstunde)

7,50 Euro je Behandlungsfall

 

93001

CED-Beratung

durch den Vertragsarzt oder die CED-Versorgungsassistenz

(ggf. auch im Rahmen einer Videosprechstunde)

(Voraussetzung: mindestens ein Kontakt, mindestens 30 Minuten)

25 Euro je Behandlungsfall

 

 

93002

CED-App

Motivation und Einweisung zur dauerhaften Nutzung der „My TARGET“-App durch den Vertragsarzt oder CED-Assistenz

2,50 Euro

einmalig

 

93003

Ampelbonus

Erreichen der vereinbarten Zielquoten nach arztindividueller Auswertung der BARMER

5 Euro pro Quartal und Patient

ohne geson­derte Abrechnung

Die Erreichung des Ampelbonus analysiert die BARMER und teilt der KVBB das Ergebnis mit. Die teilnehmenden Ärzte erhalten von der BARMER eine Mitteilung über die jeweils gültigen Zielquoten.

Den CED-Vertrag finden Sie im Mitgliederportal der KVBB in der Rubrik Verträge.

  • Ansprechpartner

    Mitgliederservice
    0331/23 09 100

    Fachbereich Qualitätssicherung

    Fachbereich Verträge