Verordnungen

Tabakentwöhnung jetzt GKV-Leistung

Versicherte mit einer schweren Tabakabhängigkeit, die an einem Entwöhnungsprogramm teilnehmen, haben ab 20.08.2025 einmalig Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Anlage II a der Arzneimittelrichtlinie die Ausnahmen für die Verordnung der in Frage kommenden Arzneimittel definiert. Bislang waren diese Produkte als Lifestyle-Präparate von der Kassenleistung ausgechlossen. Nun gibt es für Nicotin und Vareniclin Ausnahmen von diesem Ausschluss. Die Voraussetzungen für eine Verordnung (schwere Tabakabhängigkeit und Teilnahme an einem evidenzbasierten, zertifizierten Tabakentwöhnungsprogramm) sind im Beschluss des G-BA detailliert beschrieben.