Verträge

Vertrag „Hallo Baby“: neue Beratungsleistung

Der Vertrag „Hallo Baby“ der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung mit den Betriebskrankenkassen (BKKn) wird zum 1. Januar 2023 erweitert.

Als zusätzliche Leistung wird die Beratung durch die teilnehmenden Gynäkologen über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Früherkennungsuntersuchung U0 bei einem Kinder- und Jugendarzt, der am gesonderten Vertrag BKK „STARKE KIDS“ teilnimmt, in den Vertrag integriert. Bei der U0 können sich werdende Eltern schon vor der Geburt von einem Kinder- und Jugendarzt zu Fragen der Kindergesundheit (beispielsweise Ernährung, optimale Schlafumgebung, Impfungen, Neugeborenen-Screening oder Unfallschutz) beraten lassen.

Der teilnehmende Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erhält für das im letzten Schwangerschaftsdrittel durchgeführte Beratungsgespräch (ggf. einschließlich eines auf seine Veranlassung hin erfolgenden Wiederholungsgesprächs) 10 Euro (SNR 81320). Eine Antragstellung für die neue Leistung ist bei bereits bestehender Genehmigung nicht erforderlich.

Eine ausführliche Patienteninformation zur Weitergabe an die Patientin wurde dazu in den Vertrag aufgenommen. Darin finden interessierte Versicherte auch alle erforderlichen Informationen zur Inanspruchnahme des Beratungsangebotes der am Vertrag „STARKE KIDS“ teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte. Ein QR-Code auf der Patienteninformation führt zu einer App, in der die teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte gelistet sind. Dort können sich die werdenden Eltern für die U0 registrieren und häufig sogar bereits einen Termin buchen.

Auf der Webseite der KVBB in der Rubrik Praxis unter genehmigungspflichtige Leistungen ist bei Auswahl des Vertrages „Hallo Baby“ ein Link zum Vertrag und zur aktuellen Liste der teilnehmenden BKKn hinterlegt.