28 Ergebnis(se) für aufbewahrungsfristen
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verschlüsselter Form. Je nach Verarbeitungszweck gibt es für die Sozialdaten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, die in den §§ lioa SGB IV, 304 SGB V und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das
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verschlüsselter Form. Je nach Verarbeitungszweck gibt es für die Sozialdaten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, die in den §§ lioa SGB IV, 304 SGB V und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das
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gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden und satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen (insbesondere § 304 SGB V i.V.m. § 84 SGB X). Information über Ihre Rechte
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dieser Besonderen Versorgung von der BARMER für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht, spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende. Ihre Rechte
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uer der personenbezogenen Daten: Für die personenbezogenen Daten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in § 304 SGB V und in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen