31 Ergebnis(se) für aufbewahrungsfristen
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dieser Besonderen Versorgung von der BARMER für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht, spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende. Ihre Rechte
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uer der personenbezogenen Daten: Für die personenbezogenen Daten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in § 304 SGB V und in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
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Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (z. B. § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI), nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
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Thema
Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind
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ergibt sich aus dem Vertrag sowie aus dem Gesetz. Nach Ablauf vertraglicher oder gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z. B. § 110 a SGB IV, § 304 SGB V, § 84 SGB X) werden Ihre Daten datenschutzgerecht, spätestens