28 Ergebnis(se) für aufbewahrungsfristen
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weise aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist gilt. 3 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung
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aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist gilt. 3 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung
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Krebsfrüherkenungs-Richtlinie/KFE-RL
chen Krebsregister zu löschen, es sei denn, dass landesrechtliche Re- gelungen eine andere Aufbewahrungsfrist vorsehen. (7) Das epidemiologische Krebsregister führt für Zwecke der Identifikation von In-